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Wichtige Mitteilung
Wichtiger Hinweis
01.07.2021
Seit dem 25.06.2021 sind Einreisen für vollständig geimpfte Personen aus Ägypten nach Deutschland wieder möglich.
Vollständig geimpfte Personen können daher beim externen Dienstleister TLScontact ab dem 04.07.2021 Schengen-Visa zu Geschäftsreisen und Familienbesuchen beantragen, wenn Sie mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen und auf deren Webseite veröffentlichten Impfstoffen vollständig geimpft wurden.
Die von Sinopharm bzw. Sinovac hergestellten Impfstoffe sowie der Impfstoff Sputnik V befinden sich nicht auf der Liste.
Als Nachweis muss zur Antragstellung ein Impfzertifikat in englischer Sprache (sowohl das Formular als auch die Einträge) vorgelegt werden, dass folgende Angaben enthalten muss:
- die personenbezogenen Daten des Geimpften (mindestens Name und Vorname, sowie Geburtsdatum oder Nummer des Personalausweises oder der nationalen Identitätskarte)
- Datum der Schutzimpfung, Anzahl der Schutzimpfungen,
- Bezeichnung des Impfstoffes, Chargennummer,
- Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde,
- Name der für die Durchführung der Schutzimpfung oder die Ausstellung des Zertifikats verantwortlichen Person oder Institution mit Stempel und Unterschrift.
Bei einer genesenen Person kann die Impfung aus nur einer verabreichten Impfstoffdosis bestehen. Zum Nachweis eines vollständigen Impfstatus von Genesenen muss neben dem oben beschriebenen Impfzertifikat zusätzlich nachgewiesen werden, dass vor der Impfung eine Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlag. Als Nachweis dieser Erkrankung muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden.
Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch nicht geimpft sind, können zusammen mit mindestens einem vollständig geimpften Elternteil einreisen. Sie müssen einen negativen Covid-Testnachweis vorlegen. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen dabei keinen Testnachweis.
Anträge von Personen, die nicht die vorgenannten Nachweise vorlegen können oder nicht zu den vorgenannten Reisezwecken beantragen wollen, können auch bei bestehender und vorausbezahlter Terminbuchung nicht angenommen werden!
Die Deutsche Botschaft muss in der aktuellen Lage weiterhin in einem eingeschränkten Dienstbetrieb arbeiten. Daher können derzeit nur Anträge für die obengenannten Reisezwecke sowie für dringend erforderliche Reisen bearbeitet werden. Wir hoffen, dass es bald möglich ist, zur Normalität zurückzukehren, müssen aber den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherstellen, ohne die eine Hilfe in Notfällen nicht möglich wäre.