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Arbeitsplatzsuche

18.01.2023 - Artikel

Für ein Visum zur Arbeitsplatzsuche müssen Sie eine qualifizierte Berufsausbildung oder eine ausländische gleichwertige Berufsausbildung vorweisen können.

Für die Suche nach einem der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz müssen die für die angestrebte Tätigkeit erforderlichen Deutschkenntnisse vorliegen und ein gesicherter Lebensunterhalt durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungsermächtigung mit einer Mindesteinlage in Höhe von 934 Euro pro Monat vorliegen.

Die Suche darf den Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten. Das Visum kann nicht verlängert werden. Es ist allerdings möglich, ein neues Visum zu beantragen.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt (Link)

Informationen zum Sperrkonto finden Sie hier (Link)

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