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Hinweise für sudanesische Staatsangehörige

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07.08.2023 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der aktuellen Schließung der Deutschen Botschaft in Khartum können Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt grundsätzlich im Sudan haben, vorübergehend Nationale Visa als auch Schengen Visa bei der Deutschen Botschaft Kairo, Deutsche Botschaft Addis Abeba oder Deutsche Botschaft Nairobi beantragen.

  • Hinweise zu Terminbuchungen in Kairo für Schengen-Visa finden Sie hier
  • Hinweise zu Terminbuchungen in Kairo für nationale Visa finden Sie hier

Die Voraussetzungen zur Visumantragstellung und die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Antragstellung bleiben unverändert. Hinsichtlich der für Ihren jeweiligen Reisezweck vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte weiterhin auf der Webseite der Deutschen Botschaft Khartum.

Die vorstehenden Angaben gelten für neue Visaanträge. Das Auswärtige Amt arbeitet mit Hochdruck daran, Lösungen für die laufenden Visaverfahren an der Deutschen Botschaft Khartum zu finden. Sofern Sie Antragsteller:in in einem laufenden Visumverfahren an der Botschaft Khartum sind, teilen Sie uns bitte etwaige Änderungen Ihrer Aufenthalts-, Adress- und Kontaktdaten über das Kontaktformular des Bürgerservice des Auswärtigen Amtes mit Kontaktformular

Bei der Deutschen Botschaft in Khartum eingereichte Reisepässe und andere Unterlagen können gegenwärtig nicht zurückgegeben werden. Die Botschaft ist geschlossen. Wann sich das ändern wird, ist ungewiss. Wir überprüfen, ob und wie wir die Passausgabe für alle Beteiligten so sicher wie möglich gestalten können, und werden Betroffene unterrichten, sobald eine Lösung gefunden ist.

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