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Krisenvorsorge und Notfälle

Rettungsring mit deutscher Flagge

Rettungsring mit deutscher Flagge, © colourbox.de

24.05.2023 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Beratungsgespräch
Beratungsgespräch © www.colourbox.com

Notfallsituationen können sehr unterschiedlich sein: Unfälle im Straßenverkehr (Busfahrten), Verletzungen durch sonstige Unfälle (z.B. Tauchunfall im Meer), plötzliche Erkrankungen, Geld- oder Passverlust. Falls Sie sich in Ägypten in einer Notlage befinden, und sich nicht selbst helfen können, können Sie sich per E-Mail oder telefonisch an die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Kairo wenden. In dringenden Notfällen ist der Bereitschaftsdienst der Botschaft auch außerhalb der offiziellen Dienstzeiten zu erreichen.

Aufgrund der derzeitigen Schließung der Botschaft Khartum gilt dies bis auf Weiteres grundsätzlich auch, falls Sie sich im Sudan in einer Notlage befinden. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass eine konsularische Betreuung im Sudan durch die Botschaft Kairo nur in einem sehr eingeschränkten Umfang und in Abhängigkeit von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geleistet werden kann.

Die Konsularbeamten der Auslandsvertretungen gewähren Deutschen im Ausland Rat und Beistand. Diese Verpflichtung ist im Konsulargesetz von 1974 begründet. Die Hilfsmöglichkeiten müssen sich allerdings am internationalen Recht und an den Gesetzen des jeweiligen ausländischen Staates orientieren. Sie enden dort, wo eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes beginnt. Daher können die Konsularbeamten in manchen Fällen nicht in dem Maße helfen, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte. Der Umfang der Hilfeleistung, die der Botschaft praktisch möglich und rechtlich erlaubt ist, hängt daher von Fall zu Fall ab. Die Konsularbeamten beraten Sie individuell und auf Ihren Fall zugeschnitten. Die nachfolgenden Hinweise sollen aber eine erste Orientierung geben. Bitte beachten Sie vor Ihrer Reise nach Ägypten die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes, die u.a. landesspezifische Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen oder Informationen über strafrechtliche Vorschriften enthalten.

Krisenvorsorgeliste

Deutschenliste zur Krisenvorsorge
Deutschenliste zur Krisenvorsorge © Auswärtiges Amt

Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Wir bitten Sie daher, Ihre Daten möglichst bald über das Internet einzugeben. Sie werden künftig automatisch in regelmäßigen Abständen aufgefordert werden, Ihre Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Damit sollen Vollständigkeit und Aktualität der Registrierungen im Sinne einer wirksamen Krisenvorsorge und -bewältigung sichergestellt werden. Bitte beantworten Sie die Ihnen automatisch zugehenden Aufforderungen deshalb im eigenen Interesse. Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer kurzen Erläuterung (passstelle@kair.diplo.de).

Hilfe zur Selbsthilfe

Euroscheine
Euroscheine © picture-alliance/dpa

Die Botschaft kann und darf die innerdeutschen Behörden nicht ersetzen; sie ist auch keine Filiale deutscher Reisebüros oder deutscher Banken. Sie kann aber in Notfällen aufgrund ihrer ausgeprägten Orts- und Situationskenntnis Informationen und Ratschläge erteilen und auch selbsttätige Hilfe leisten, damit die Hilfesuchenden möglichst rasch in die Lage versetzt werden, sich aus ihrer Notlage zu befreien. Dank der Verbesserung des internationalen Bankensystems sind heute Geldüberweisungen und Benutzung der Kreditkarten in den entferntesten Winkeln der Erde kaum noch ein Problem, so dass ein großer Teil der täglich anfallenden Hilfefälle mittels einer fundierten Beratung durch Konsularbeamte geregelt werden kann.

Die Ausnahme: Finanzielle Hilfe

In streng definierten Einzelfällen darf die Deutsche Botschaft Kairo auf der Grundlage des Konsulargesetzes (§ 5 KG) auch finanzielle Hilfestellung leisten. Die in Anspruch genommenen Leistungen sind in jedem Fall zurückzuzahlen. Unbezahlte Hotelrechnungen, Bußgelder oder offene Krankenhausrechnungen darf ein Konsularbeamter grundsätzlich nicht begleichen.

Beistand in Todesfällen

Friedhof
Friedhof © dpa

Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Dennoch müssen unmittelbar nach dem Versterben des geliebten Menschen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein Todesfall im Ausland kann zudem eine Vielzahl von kompliziert anmutenden Formalitäten mit sich bringen. Die Deutsche Botschaft kann nach Todesfällen bei der Identifizierung der Verstorbenen, der Nachlasssicherung und der Überführung mitwirken. Auch hier (§ 9 KG) gilt grundsätzlich die Pflicht zur Rückerstattung der verauslagten Beträge. Weiterführende Informationen dazu haben wir im unten stehenden Merkblatt für Sie zusammengestellt.

Medizinische Versorgung in Ägypten

Hinweise zur medizinischen Versorgung sowie zu empfohlenen Impfungen finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes . Bitte prüfen Sie vor einer Reise, ob Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz in Ägypten haben oder ob Sie eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung benötigen.

Haftfälle

Hamburger Untersuchungsgefängnis saniert
Hamburger Untersuchungsgefängnis saniert © dpa

Die Behörden des Gastlandes Ägypten sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die Deutsche Botschaft unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies verlangt. Leider kennt nicht jeder Polizeibeamte dieses internationale Abkommen. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die Botschaft (oder ggfls. einen Honorarkonsul) informieren zu können. Der Konsularbeamte darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Er vergewissert sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichtet er Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen weiter. Einflussnahme auf das Strafverfahren an sich ist den Botschaften und Konsulaten nicht möglich. Wenn Sie Doppelstaatler sind und neben der deutschen auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ist konsularische Hilfe - wenn überhaupt - nur eingeschränkt möglich. Die ägyptischen Behörden betrachten Sie dann (ausschließlich) als ihren eigenen Staatsbürger und verbitten sich eine konsularische „Einmischung“ deutscher Auslandsvertretungen.

Evakuierung im Katastrophenfall

Naturkatastrophen, Großschadensereignisse oder Unruhen machen in einzelnen Fällen auch die Evakuierung deutscher Staatsangehöriger (§ 6 KG) oder die Unterstützung bei der Ausreise aus den betroffenen Gebieten notwendig. Die Teilnahme an einer Evakuierung ist freiwillig und kostenpflichtig.


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