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Pässe und Personalausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

Artikel

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen und zur Änderung des Wohnorts in Passdokumenten. Zudem finden Sie hier die erforderlichen Schritte im Falle des Verlusts Ihres Reisepasses oder Personalausweises.

Wichtiger Hinweis

Aufgrund des gestiegenen Antragsvolumens verzögert sich die Ausstellung von Reisepässen durch die Bundesdruckerei derzeit. Die Bearbeitungsdauer kann daher mitunter bis zu 10 Wochen betragen. In zeitlich dringenden Fällen kommt unverändert die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses oder eines Expresspasses in Betracht.

Allgemeines

Passarten & Zuständigkeit

Sollten Sie ein neues Ausweisdokument benötigen, weil Ihr Bisheriges entweder bald ablaufen wird, verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, können Sie ein neues Dokument bei der deutschen Botschaft in Kairo beantragen. Dafür stehen Ihnen folgende Ausweisarten zur Verfügung:

Dokumentenart
Maximale Gültigkeit
Sofort ausstellbar
Biometrischer Reisepass

10 Jahre (ab Vollendung des 24. Lebensjahres)

6 Jahre (bis Vollendung des 24. Lebensjahres

Nein. Bestellung aus Deutschland. Lieferzeit ca. 4 bis 6 Wochen (ohne Expressversand)

Vorläufiger Reisepass
1 Jahr
Ja (nach Verfügbarkeit)
Kinderreisepass (bis Vollendung des 12. Lebensjahrs)
1 Jahr oder bis Vollendung des 12. Lebensjahrs
Ja (nach Verfügbarkeit)
Reiseausweis als Passersatz (Notfallausweis zur Rückkehr nach Deutschland)
4 Wochen
Ja
Bundespersonalausweis

10 Jahre (ab Vollendung des 24. Lebensjahres)

6 Jahre (bis Vollendung des 24. Lebensjahres

Nein. Bestellung aus Deutschland. Lieferzeit ca. 4 Wochen. Kein Expressversand möglich.

Die Botschaft Kairo ist die zuständige Behörde für deutsche Staatsangehörige, die in Ägypten leben und in Deutschland abgemeldet sind.

Aufgrund der Schließung der Deutschen Botschaft in Khartum übernimmt die Pass- und Legalisationsstelle der Deutschen Botschaft in Kairo ab sofort folgende konsularische Aufgaben für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Sudan:

  • Ausstellung von deutschen Ausweisdokumenten von deutschen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Sudan
  • Unterschrifts- oder Kopiebeglaubigungen
  • Personenstandsrechtliche Anträge, z.B. Nachbeurkundung von Auslandsgeburten oder Auslandseheschließungen
  • Staatsangehörigkeitsrechtliche Anträge, z.B. Anträge auf Einbürgerung
  • Beurkundungen, z.B. eidesstattliche Versicherungen oder Vaterschaftsanerkennungen

Ausführliche Informationen zum Vorgehen und zur Terminbuchung finden Sie im jeweiligen Bereich unserer Webseite.

Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, jedoch aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage, den Antrag an Ihrem deutschen Wohnort zu stellen, kann die Botschaft mit schriftlicher Ermächtigung der zuständigen deutschen Passbehörde tätig werden. Es fallen in diesem Fall höhere Gebühren an (Unzuständigkeitszuschlag).

Die Botschaft stellt die notwendige Anfrage um Ermächtigung nach Annahme des Antrags selbst an die zuständige Passbehörde. Nach Eingang der Ermächtigung erfolgt die weitere Bearbeitung ohne gesonderte Mitteilung an den Antragsteller. Die Bearbeitungszeit hängt in diesem Fall auch von der Geschwindigkeit ab, mit der die Passbehörde in Deutschland die Ermächtigung erteilt.


Bitte beachten Sie:

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. Dies gilt unabhängig von der Art des Dokuments, das für ein Kind beantragt wird. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis, Reisepass oder bis 1. Januar 2024 Kinderreisepass) zu beantragen.


Geänderte Gebühren:

Beantragung bei Wohnsitz im Ausland an örtlich zuständiger Auslandsvertretung: Botschaft oder Konsulat


Leistung Personen ab 24 Jahren
Personen unter 24 Jahren

Summe Summe
Reisepass (internationaler Standard) 101,00 Euro 68,50 Euro
Reisepass im Express-Bestellverfahren 133,00 Euro 100,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten 123,00 Euro 90,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren 155,00 Euro 122,50 Euro
Vorläufiger Reisepass 70,00 Euro 70,00 Euro
Reiseausweis als Passersatz (RAP) 52,00 Euro 52,00 Euro

Beantragung im Ausland

- für Deutsche, die im Inland wohnen - bspw. bei Verlust/Diebstahl während des Urlaubs im Ausland

- für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland an einer beliebigen deutschen Auslandsvertretung: Botschaft oder Konsulat


Leistung Personen ab 24 Jahren Personen unter 24 Jahren

Summe Summe
Reisepass (internationaler Standard) 171,00 Euro 106,00 Euro
Reisepass im Express-Bestellverfahren 203,00 Euro 138,00 Euro
Reisepass mit 48 Seiten 193,00 Euro 128,00 Euro
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren 225,00 Euro 160,00 Euro
Vorläufiger Reisepass 96,00 Euro 96,00 Euro




Bundespersonalausweis (§ 1 PAuswGebV)

Bundespersonalausweis (über 24 Jahren)
67,00 €
Bundespersonalausweis (unter 24 Jahren)
52,80 €

Alle angegebenen Grundgebühren beinhalten den gesetzlichen Auslandszuschlag, der bei der Ausstellung von Pässen im Ausland immer zu erheben ist (§ 15 Absatz 3 PassV).

Der Unzuständigkeitszuschlag wird erhoben, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland oder einem anderen Land als Ägypten liegt (§ 15 Absatz 2 PassV). Dabei wird die Grundgebühr des Passes (ohne Auslandszuschlag) verdoppelt. Dies gilt nicht für die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland.

Durch die Zahlung des Express-Zuschlags verkürzt sich die Lieferzeit von ca. 4 – 5 Wochen auf etwa 14 Tage Bitte beachten Sie aber, dass diese Lieferzeit nicht garantiert werden kann. Aufgrund unterschiedlicher nicht planbarer Faktoren kann sie auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Botschaft Kairo kann darauf keinen Einfluss nehmen.

Die Gebühren sind bei Antragstellung, je nach geltendem Umrechnungskurs der Zahlstelle der Botschaft, in ägyptischen Pfund und in bar zu entrichten. Eine Zahlung in Euro, per Kreditkarte oder Überweisung ist leider nicht möglich.

Persönliches Erscheinen, Minderjährige & Vollmachten

Die Antragstellung auf Ausstellung eines Passes kann nur höchstpersönlich durch den Passbewerber erfolgen. Die Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Ausnahmen davon sind nicht möglich.

Ist für eine handlungsunfähige Person eine Betreuung angeordnet worden, wird der Antrag durch den Betreuer unter Vorlage einer öffentlich beglaubigten oder beurkundeten Vollmacht gestellt. Sowohl die betreute Person als auch der Betreuer müssen persönlich erscheinen.

Wird ein Antrag für einen minderjährigen Passbewerber (unter 18 Jahren) gestellt, muss dieser ebenfalls persönlich in Begleitung beider sorgeberechtigen Eltern erscheinen. Sofern einer der beiden Sorgeberechtigten nicht erscheinen kann, kann dieser dem anderen Sorgeberechtigten, unter Beifügung einer Passkopie, eine formlose Vollmacht zur alleinigen Beantragung ausstellen.

Hat ein Minderjähriger das 16. Lebensjahr vollendet, kann er alleine einen Bundespersonalausweis beantragen.

Antragstellung für Pässe und Personalausweise

Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses können Sie nur mit einem Termin in der Pass- und Legalisationsstelle einreichen.

Achtung: Sollte es sich um die Erstausstellung eines Reisepasses für ein Kind handeln, das noch keinen eigenen Geburtsnamen besitzt (z.B. wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen), beachten Sie bitte die Informationen zur Geburt eines deutschen Kindes in Ägypten. Dort finden Sie alle erforderlichen Informationen zur Terminbuchung für diese Fälle, die nicht über das Online-Terminsystem gebucht werden können.

Unterlagen

Bei Antragstellung sind grundsätzlich alle Tatsachen anzugeben und alle Nachweise zu erbringen, die zur Feststellung der Identität, der deutschen Staatsangehörigkeit und der einzutragenden Daten sowie der Namensführung erforderlich sind.

In jedem Fall müssen daher die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Der bisherige Pass oder Personalausweis
  • Zwei biometrische Passbilder, nicht älter als 6 Monate (Weitere Informationen zu den Anforderungen biometrischer Passbilder erhalten Sie unter Punkt d)
  • Geburtsurkunde des Passbewerbers

Bei Anträgen für minderjährige Passbewerber sind zusätzlich beizubringen:

  • Heiratsurkunde der Eltern oder, bei Geburt des Kindes außerhalb der Ehe, Nachweis der Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
  • Geburtsurkunde mindestens eines deutschen Elternteils
  • Ist ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht bei der Antragstellung anwesend, eine Vollmacht dieses Elternteils
  • Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, das Scheidungsurteil mit Vermerk über das Sorgerecht
  • Pässe der Eltern des Passbewerbers

Falls relevant, sind folgende Unterlagen bei allen Antragstellern vorzulegen:

  • Nachweis der Abmeldung vom letzten innerdeutschen Wohnsitz, sofern der Wohnsitz inzwischen Ägypten ist, aber der im bisherigen Pass eingetragene Wohnort noch in Deutschland liegt
  • Nachweis über die Namensführung nach erfolgter Namensänderung – z.B. nach Eheschließung oder Einbürgerung
  • Einbürgerungsurkunde bei der Ausstellung eines ersten deutschen Passes nach der Einbürgerung
  • Promotionsurkunde, wenn der akademische Grad in den Pass eingetragen werden soll

Zu Ihrer Unterstützung haben wir für Sie eine Checkliste erstellt, mit der Sie den Überblick über die Unterlagen behalten können. Diese Checkliste ist nur eine Hilfestellung für den Antragsteller und muss nicht bei Antragstellung vorgelegt werden.

Bitte legen Sie alle Unterlagen, mit Ausnahme des Antragsformulars, im Original und mit einer Kopie vor. Die Erstellung von Kopien ist in der Botschaft nicht möglich.

Alle erforderlichen ägyptischen (oder anderen ausländischen) Urkunden müssen bei Antragstellung in übersetzter und legalisierter Form vorgelegt werden.

Um einen Überblick über die notwendigen Unterlagen zu behalten, können Sie die angefügte Checkliste nutzen.

Abholung

Die Abholung von Reisepässen ist an jedem Werktag (Sonntag bis Donnerstag) zwischen 12.00 und 12.30 Uhr möglich. Eine Terminvereinbarung oder Voranmeldung ist nicht erforderlich. Bitte informieren Sie sich vorher, ob Ihr Pass bereits eingetroffen ist. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Bitte erscheinen Sie pünktlich und melden sich beim Einlass zur Passstelle der Botschaft Kairo. Sollten Sie nach 12.30 Uhr erscheinen, kann grundsätzlich kein Einlass gewährleistet werden.

Bitte legen Sie bei Abholung Ihren bisherigen Reisepass vor, damit dieser entwertet werden kann. Wenn Sie wünschen, können Sie den entwerteten Pass als Andenken behalten.

Die Abholung eines Reisepasses für eine minderjährige Person kann auch durch nur einen sorgeberechtigten Elternteil erledigt werden. Eine Vollmacht des anderen Elternteils ist nicht erforderlich.

Können Sie nicht persönlich erscheinen, kann die Abholung des Reisepasses auch durch einen Bevollmächtigten geschehen. Die erscheinende Person benötigt eine formlose schriftliche Vollmacht von Ihnen und muss Ihren bisherigen Pass zwecks Entwertung vorlegen. Bei Pässen für Minderjährige genügt die Vollmacht eines sorgeberechtigten Elternteils.

Passverlust (Reiseausweis als Passersatz)

Allgemein

Sofern Sie sich nur vorübergehend in Ägypten aufhalten und während Ihres Aufenthalts der Pass abhandenkommt, mit dem Sie ursprünglich nach Ägypten eingereist sind, kann Ihnen die Botschaft Kairo einen Reiseausweis als Passersatz (kurz und im Folgenden: „RaP“) zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser besitzt eine maximale Gültigkeit von 4 Wochen und berechtigt ausschließlich zur Rückkehr nach Deutschland. Der RaP kann in der Botschaft gedruckt und somit umgehend ausgestellt werden.

Der RaP wird von allen EU- und Schengen-Mitgliedsstaaten während des Flughafentransits akzeptiert. Dies ist bei Umsteigemöglichkeiten außerhalb des Schengenraums, beispielsweise über den Flughafen Istanbul, nicht sicher gewährleistet. Wir empfehlen daher einen möglichst direkten Rückreiseweg.

Ein RaP kann werktags (Sonntag-Donnerstag) zwischen 8.00 und 12.00 Uhr bei der Botschaft beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass es unter Umständen aufgrund der Bearbeitung regulärer Anträge zu Wartezeiten kommen kann.

Für das Antragsverfahren gelten grundsätzlich die gleichen Modalitäten wie für andere Reisepässe: Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen und für Minderjährige muss der Antrag durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgen. Es ist auch das gleiche Antragsformular zu verwenden. Die relevanten Unterschiede sind im Folgenden aufgeführt.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines RaPs beträgt 52,- EUR. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Gebührenübersicht oben.

Unterlagen

Bei Antragstellung legen Sie uns bitte folgende Unterlagen vor:

  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Das ausgefüllte Formular „Passverlustanzeige“
  • Zwei aktuelle, biometrische Passbilder
  • Verlustanzeige der ägyptischen Polizei
  • Nachweis der Identität und der Deutscheneigenschaft
  • bei minderjährigen Passersatzbewerbern: Geburtsurkunde des Kindes

Bitte legen Sie alle relevanten Unterlagen, mit Ausnahme des Antragsformulars und der Passbilder, im Original und mit einer Kopie vor.

Als Nachweis der Identität und der Deutscheneigenschaft müssen Sie ein anderes Pass- oder Ausweisdokument vorlegen. Die Vorlage einer lesbaren Kopie des verlorenen Passes ist ebenfalls ausreichend und für die Verlustmeldung sehr hilfreich. Führerscheine, Krankenkassenkarten oder andere Dokumente, die die Identität nachweisen, sind keine Nachweise der Deutscheneigenschaft. Wenn diese nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, erfolgt eine Abfrage der Identität bei der Meldebehörde in Deutschland. In diesem Fall kann es zu Verzögerungen bei der Ausstellung kommen.

Die Verlustanzeige stellt Ihnen eine lokale Polizeistation aus, wenn Sie dort den Verlust oder Diebstahl Ihres Passes melden.

Ägyptische Pass- und Migrationsbehörde (Abbaseya)

Grundsätzlich erlauben die ägyptischen Grenzbehörden eine Ausreise nur mit dem Ausweisdokument, mit dem Sie eingereist sind. Wenn Sie z.B. mit Ihrem Bundespersonalausweis eingereist sind, diesen verloren haben, aber noch das Blattvisum und einen Reisepass bei sich führen, können Sie damit nicht aus Ägypten ausreisen. Ebenso ist eine unverzügliche Ausreise mit dem von der Botschaft ausgestellten RaP nicht möglich.

Nach dem Erhalt des RaP muss daher, damit Sie aus Ägypten ausreisen können, Ihr Einreisevermerk auf das neue Ausweisdokument übertragen werden. Dies geschieht bei der zentralen ägyptischen Pass- und Migrationsbehörde. Diese befindet sich in Abbaseya, Kairo (Richtung Nasr-City, El Sekka Elbeda St., hinter dem alten Gebäude der Polizeiakademie).

Mehr dazu in unseren Datenschutzerklärungen

Zusammen mit einem RaP stellt Ihnen die Botschaft ein Schreiben aus welches der Behörde den Verlust des alten und die Ausstellung des neuen Ausweises anzeigt, dies muss bei der Abbaseya vorgelegt werden.

Bei der Antragstellung für Ihren RaP erhalten Sie Handreichungen für den Behördengang, damit dieser reibungslos abläuft.

Die Bearbeitungszeit zur Übertragung des Einreisevermerks beträgt etwa ein bis zwei Stunden, sofern Sie sich nicht mehr als 30 Tage in Ägypten aufgehalten haben. War Ihr Aufenthalt länger, wird ein anderes Prüfungsverfahren angewendet, das mitunter drei Wochen dauern kann.

Handreichung für die Antragstellung bei der Pass- und Migrationsbehörde

Adresse

El Sekka Elbeda Str., hinter dem alten Gebäude der Polizeiakademie, Abbaseya

Mehr dazu in unseren Datenschutzerklärungen

Benötigte Unterlagen (1x Original und 1x Kopie)

  • Reiseausweis zur Rückkehr/Vorläufiger Reisepass, ausgestellt durch die deutsche Botschaft
  • Originales Schreiben der deutschen Botschaft an die Behörde
  • Originale polizeiliche Verlustanzeige über den Verlust des Reisepasses von der Polizei
  • 1 Passfoto (keine Kopie notwendig)
  • 1 Kugelschreiber (zum Ausfüllen des Antrags)

Schritte vor Ort

Vom Sachbearbeiter erhält man ein Formular zur Beantragung des nachträglichen Einreisevermerks. Dieses muss ausgefüllt und mit einem Passfoto, Reisepasskopie, originalem Schreiben der Botschaft sowie originaler polizeilicher Verlustanzeige eingereicht werden.

Nach ca. 30 Minuten Wartezeit gehen Sie bitte nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags zum Schalter, um sich vom Sachbearbeiter den Visumsstempel abzuholen

Abgesehen von den Kosten für die Kopien fallen für die Beantragung keine weiteren Gebühren an.

Änderung des Wohnortes im biometrischen Reisepass

Allgemein

Hat sich Ihr Wohnsitz geändert, indem Sie diesen dauerhaft nach Ägypten verlegt haben, können Sie den entsprechenden Eintrag in Ihrem Pass durch die Passstelle der Botschaft Kairo ändern lassen.

Die Änderung des Wohnortes auf dem Personalausweis ist momentan an der Botschaft Kairo nicht möglich.

Terminvereinbarung

Für die Änderung des Wohnortes benötigen Sie einen Termin in der Pass- und Legalisationsstelle.

Unterlagen

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Antragstellung vor:

  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Reisepass/Bundespersonalausweis
  • Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnsitz in Deutschland
  • Nachweis über dauerhaften Aufenthalt in Ägypten

In Ägypten existiert kein Meldewesen. Ein offizieller einheitlicher Nachweis über einen Wohnsitz in Ägypten, z.B. durch eine Meldebescheinigung, ist so nicht möglich. Bitte legen Sie uns bei Antragstellung daher entsprechende Unterlagen vor, die nachweisen, dass Sie dauerhaft in Ägypten wohnhaft sind. Dies können, neben einem gültigen Visum, ein Mietvertrag und/oder die dazugehörige Mietnebenkostenabrechnung (Strom und Wasser) sein. Andere Unterlagen, z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, sind ebenfalls zulässig, wenn sie den dauerhaften Wohnsitz in Ägypten nahelegen.

Die Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist zulässig. Der Bevollmächtigte muss den Termin in seinem eigenen Namen buchen, und beim Termin seinen eigenen Reisepass und eine formlose schriftliche und unterschriebene Vollmacht vorlegen.



Weitere Informationen

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