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Beglaubigungen

Unterschrift und Stift

Unterschrift und Stift, © Colourbox

Artikel

Die Botschaft Kairo kann Unterschriften und Abschriften bzw. Ablichtungen (Kopien) beglaubigen. Damit bestätigt sie die Echtheit der Unterschrift bzw. die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original.

Aufgrund der Schließung der Deutschen Botschaft in Khartum übernimmt die Pass- und Legalisationsstelle der Deutschen Botschaft in Kairo ab sofort folgende konsularische Aufgaben für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Sudan:

  • Ausstellung von deutschen Ausweisdokumenten von deutschen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Sudan
  • Unterschrifts- oder Kopiebeglaubigungen
  • Personenstandsrechtliche Anträge, z.B. Nachbeurkundung von Auslandsgeburten oder Auslandseheschließungen
  • Staatsangehörigkeitsrechtliche Anträge, z.B. Anträge auf Einbürgerung
  • Beurkundungen, z.B. eidesstattliche Versicherungen oder Vaterschaftsanerkennungen

Ausführliche Informationen zum Vorgehen und zur Terminbuchung finden Sie im jeweiligen Bereich unserer Webseite.

Beglaubigung einer Unterschrift

Durch die Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift selbst geleistet oder anerkannt hat. Die Unterschriftsbeglaubigung dient daher der eindeutigen Feststellung der Identität des Unterzeichners und der Echtheit seiner Unterschrift. Aus diesem Grund ist eine Unterschriftsbeglaubigung ausschließlich bei persönlichem Erscheinen des Unterzeichners an der Botschaft möglich.

Die Botschaft beglaubigt lediglich die Unterschrift, nicht den eigentlichen Inhalt der Urkunde. Sie belehrt daher, anders als bei Beurkundungen, nicht über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments.

Häufige Fälle, in denen eine Unterschriftsbeglaubigung benötigt wird:

  • Genehmigungserklärung (Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt),
  • Widerrufliche Vollmachten,
  • Handelsregistereintragungen,
  • Beantragung eines Führungszeugnisses,
  • Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft sowie
  • Eröffnung eines Sperrkontos (im Rahmen von Visaanträgen)




Die reguläre Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,43 EUR.


Bitte beachten Sie, dass jegliche Gebühren bereits beim Termin und ausschließlich in ägyptischen Pfund in bar nach dem jeweils geltenden Umrechnungskurs der Zahlstelle der Botschaft Kairo zu entrichten sind. Die Zahlung in Euro oder per Kreditkarte ist leider nicht möglich.



Beglaubigung einer Ablichtung oder Abschrift (Kopie)

Bei der Beglaubigung einer Abschrift oder Ablichtung wird die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original bestätigt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Bestätigung der Echtheit des Originals.

Für die Beglaubigung Ihrer Kopie benötigen Sie ebenfalls einen Termin. Diesen können Sie beim externen Dienstleister TLScontact wahrnehmen.




Die Beglaubigung einer Kopie beläuft sich auf 23,97 Euro, unabhängig davon, um wie viele Seiten es sich handelt. Die Kopie wird von der Botschaft, dem Büro der Honorarkonsulin oder TLScontact angefertigt.

Die Gebühr muss bei Antragstellung bei der Botschaft bzw. TLScontact gezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bei der Botschaft ausschließlich in ägyptischen Pfund und bar gezahlt werden kann. Eine Zahlung in Euro oder per Kreditkarte ist in der Botschaft leider nicht möglich. Über die Zahlungsmodalitäten bei TLScontact entscheidet der externe Dienstleister. TLScontact erhebt für jede Beglaubigung eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 21 €.

Weitere Informationen, die Sie interessieren könnten:


Für manche Kategorien von Visa, insbesondere für Visa zum Studium in Deutschland ist eine Voraussetzung die Einrichtung eines Sperrkontos mit Geld für die Lebenshaltung in Deutschland.

Sofern eine Bank weiterhin einen schriftlichen Antrag für die Kontoeröffnung benötigt, kann Ihre Unterschrift unter dem Antrag beglaubigt werden.


Auch wenn Sie sich in Ägypten aufhalten können Sie ein deutsches Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Wenn Sie einen neuen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel und ein passendes Kartenlesegerät besitzen, können sie das Führungszeugnis direkt über das Online-Portal des Bundesjustizamtes stellen. In diesem Fall sind keine Dienstleistungen der Botschaft für den Antrag nötig.

Alternativ können Sie den Antrag persönlich oder per Post stellen. In diesem Fall muss Ihre Unterschrift unter dem Antrag beglaubigt werden.












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