Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

2. Schritt: vorzulegende Unterlagen

29.05.2022 - Artikel

Folgende Unterlagen sind bei jedem Visa-Antrag in 2-facher Ausführung vorzulegen:


Wichtiger Hinweis für Besucher!

Antragsteller unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung beider Sorgeberechtigten zur Beantragung eines Visums. Dies gilt auch, obwohl das Recht der Mutter zur Hege und Pflege (hadana) mit dem 15. Lebensjahr endet.

Dem Visumantrag ist daher eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile beizufügen, wenn die Eltern nicht gemeinsam mit dem Kind das Visum beantragen und gemeinsam reisen.

Einfache Vollmacht / Authorization

Grundsätzliche Hinweise

  1. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch und stellen Sie Ihre Antragsunterlagen sorgfältig zusammen.
  2. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  3. Die Deutsche Botschaft Kairo ist nur für Antragsteller zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (Wohnsitz) in Ägypten haben.
  4. Ein Visum für die Einreise zur Eheschließung kann nur von volljährigen Verlobten (vollendetes 18. Lebensjahr) beantragt werden.
  5. Bitte registrieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft (Terminvergabe) und suchen Sie dort Ihren Termin in der richtigen Kategorie.
  6. Bitte nutzen Sie für Ihren VISA Antrag die Online-Anwendung VIDEX.
  7. Alle Unterlagen sind im Original, sowie mit einer englischen oder deutschen Anerkannte Übersetzer beizufügen. Bei englischen Abschlüssen ist eine Übersetzung nicht notwendig. Alle ägyptischen Unterlagen müssen in übersetzter, beglaubigter und Legalisationenvorgelegt werden.
  8. Es können nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen werden! Sofern Sie auf die Antragsannahme bestehen, kann dies aufgrund fehlender Unterlagen zu einer Ablehnung führen.
  9. Die Regelbearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen bis Monate, in Einzelfällen auch länger. Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. Das Visum bedarf der Zustimmung der Ausländerbehörde am vorgesehenen Wohnort. Erst dann darf die Deutsche Botschaft das Visum ausstellen.
  10. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Website www.kairo.diplo.de

Grundsätzlich erforderliche Unterlagen

Bitte alle Unterlagen jeweils das Original und 2 Kopien vorlegen!

Reisepass

  • Der Pass ist nicht älter als 10 Jahre, hat noch mindestens 2 leere Seiten und ist nicht beschädigt.
  • Der Pass ist noch mindestens 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer im Ausland hinaus gültig.
  • Der Pass ist vom Passinhaber vor Antragstellung unterschrieben worden.
  • Der Passinhaber ist anhand des Passfotos eindeutig zu erkennen.

Antragsformular, Belehrung und Erreichbarkeit

Aktuelle Biometrische Passfotos (3 Fotos)

  • Das Passbild ist nicht älter als 6 Monate
  • Das Passbild ist vor einem weißen Hintergrund aufgenommen wurden
  • Das Passbild ist nicht digital verändert worden.

Nachweis zum Reisezweck

  • Sie benötigen eine von einem deutschen Standesbeamten aufgenommene Niederschrift / Bescheinigung, dass alle zur Eheschließung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • aktuellen Auszug aus dem ägyptischen Familienregister oder Einzelregisterauszug
  • Wohnsitzbestätigung der/des Verlobten
  • Kopie des Reisepasses (oder Personalausweis) der/des Verlobten und, wenn erforderlich Kopie des Aufenthaltstatus

Sprachkenntnisse

  • Nachweis Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens eines nach den Standards des ALTE zertifizierten Prüfungsanbieters, der in Ägypten über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt.

Ausnahme: bei Eheschließung zu einem nicht-deutschen EU-Bürger ist die Vorlage eines Sprachnachweises nicht erforderlich.


Visa Gebühr

Die Visumgebühr beträgt 75,00 EURO (in Landeswährung zu zahlen).

Bei einem Visumsantrag fallen Gebühren für das Visum an.
Die Gebühr wird im Fall einer Ablehnung oder Zurückziehung des Antrages nicht zurückerstattet.

Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich!


Ich habe die folgenden Hinweise zur Kenntnis genommen:

  • Die Vorlage gefälschter Unterlagen und Dokumente, sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland und eventuell auch für andere Schengen-Staaten führen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.

Eheschließung PDF / 80 KB

Für visumpflichtige Familienangehörige, die zu einem in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen eines anderen EU-Mitgliedsstaates im Sinne der Freizügigkeitsrichtlinie und des Freizügigkeitsgesetzes/EU nachziehen möchten, sind grundsätzlich dieselben Unterlagen vorzulegen wie bei einer allgemeinen Familienzusammenführung. Ehegatten müssen jedoch keinen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erbringen.

Visum zur Aufnahme einer Ausbildung oder Ausbildungsplatzsuche

  1. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch und stellen Sie Ihre Antragsunterlagen sorgfältig zusammen.
  2. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  3. Die Deutsche Botschaft Kairo ist nur für Antragsteller zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (Wohnsitz) in Ägypten haben.
  4. Eine Antragstellung ist ab 3 Monate vor Reisebeginn möglich.
  5. Bitte nutzen Sie für Ihren VISA Antrag die Online-Anwendung VIDEX.
  6. Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Website von www.tlscontact.com
  7. Bitte erscheinen Sie persönlich im Annahmezentrum von TLScontact und geben Sie dort Ihren Visumsantrag und Ihre Fingerabdrücke ab.
  8. Alle Unterlagen sind im Original, sowie mit einer englischen oder deutschen Anerkannte Übersetzer beizufügen. Die Originale erhalten Sie mit Ihrem Pass zusammen zurück.
  9. Es können nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen werden! Sofern Sie auf die Antragsannahme bestehen, kann dies aufgrund fehlender Unterlagen zu einer Ablehnung führen.
  10. Für die Erteilung eines Visums kann die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder die Zustimmung der Ausländerbehörde am vorgesehen Wohnort erforderlich sein. Die Botschaft darf das Visum erst dann erteilen, wenn die ggf. erforderliche Zustimmung der innerdeutschen Behörden vorliegt. Auf die Bearbeitungsdauer und die Entscheidung kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen.
  11. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Website www.kairo.diplo.de

Grundsätzlich erforderliche Unterlagen

BITTE ALLE UNTERLAGEN IN DOPPELTER (2x) AUSFERTIGUNG VORLEGEN!

Reisepass

  • Der Pass ist nicht älter als 10 Jahre, hat noch mindestens 2 leere Seiten und ist nicht beschädigt.
  • Der Pass ist noch mind. 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer im Ausland hinaus gültig.
  • Der Pass ist vom Passinhaber vor Antragstellung unterschrieben worden.
  • Der Passinhaber ist anhand des Passfotos eindeutig zu erkennen.
  • Kopien der Datenseite, der Seite 3 und der vorherigen Visa wurden angefertigt.
  • Kopien der letzten vorhandenen Visa in den alten Reisepässen wurden angefertigt.

Antragsformular und Belehrung

Aktuelle Biometrische Passfotos (3 Fotos)

  • Das Passbild ist nicht älter als 6 Monate
  • Das Passbild ist vor einem weißen Hintergrund aufgenommen wurden
  • Das Passbild ist nicht digital verändert worden.

Reisekrankenversicherung

  • Die Versicherung ist für alle Schengen-Staaten gültig.
  • Die Mindestabdeckung beträgt 30.000€.
  • Es gibt keine Begrenzung oder Ausschluss für Behandlungen.
  • Die Reisekrankenversicherung ist von Beginn der Gültigkeit des Visums bis zum Beginn der Ausbildung / Sprachkurs gültig.

Nachweis zum Reisezweck

1. Berufsausbildung

  • Liegt ein übersetzter, anerkannter und legalisierter Schulabschluss (Abiturzeugnis-Althanawiyya Alamma) vor?
  • Liegt ein Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsbetriebes oder einer Berufsschule in Deutschland vor?
  • Sind Angaben zur Ausbildung, Bezeichnung des Ausbildungsberufs, Dauer der Ausbildung und Ausbildungsvergütung ersichtlich?
  • Ist der Vertrag vollständig unterschrieben?
  • Sie haben
    Kenntnisse in der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 *Goethe Institut, TELC GmbH, ÖSD, TestDaF, ELC Prüfungszentrum

2. Ausbildungsplatzsuche

  • Höchstalter: 25 Jahre
  • Wurde ein Sperrkonto mit mindestens 947 Euro monatlich über einen Zeitraum von 6 Monaten eingerichtet?
  • Liegt ein Schulabschluss einer deutschen Auslandsschule oder ein anerkannter ausländischer Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis-Althanawiyya Alamma) vor?
  • Sie haben Kenntnisse in der deutschen Sprache auf dem
    Niveau B2
    ? *Goethe Institut, TELC GmbH, ÖSD, TestDaF, ELC Prüfungszentrum

Ihr Lebenslauf

  • wurde von Ihnen persönlich verfasst,
  • ist lückenlos nachvollziehbar,
  • enthält die Darstellung ihrer bisherigen Ausbildung inklusive Nachweis*,
  • enthält Hinweise zu Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit inklusive Nachweis* (optional)
  • wurde von Ihnen persönlich unterschrieben?

*Nachweise: letzte Abschlusszeugnisse, Studienbescheinigung, Diplome, Zeugnisse (je nach Situation Schule oder Universität) etc.


Ihr Motivationsschreiben

  • wurde von Ihnen persönlich verfasst und unterschrieben,
  • enthält Angaben zum geplanten Freiwilligendienst, den Aufgaben, beruflichen und
    persönlichen Erwartungen, den persönlichen Nutzen und
  • Zukunftsplänen?


Visa-Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75,00 EURO (in Landeswährung zu zahlen).

Die Gebühr wird im Fall einer Ablehnung oder Zurückziehung des Antrages nicht zurückerstattet! Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich!


Ich habe die folgenden Hinweise zur Kenntnis genommen:

  • Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengen-Staaten) führen!
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich dieses Merkblatt gelesen und den Inhalt verstanden habe.
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die Auslandsvertretung mich via E-Mail kontaktieren darf.

Merkblatt Ausbildung PDF / 123 KB

Einreise zum Studium

  1. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch und stellen Sie Ihre Antragsunterlagen sorgfältig zusammen.
  2. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  3. Die Deutsche Botschaft Kairo ist nur für Antragsteller zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (Wohnsitz) in Ägypten haben.
  4. Bitte nutzen Sie für Ihren VISA Antrag die Online-Anwendung VIDEX.
  5. Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Website von www.tlscontact.com
  6. Bitte erscheinen Sie persönlich im Annahmezentrum von TLScontact und geben Sie dort Ihren Visumsantrag und Ihre Fingerabdrücke ab.
  7. Alle Unterlagen sind im Original, sowie mit einer englischen oder deutschen Übersetzung (Kopie) beizufügen. Die Originale erhalten Sie mit Ihrem Pass zusammen zurück. Alle ägyptischen öffentlichen Urkunden müssen in übersetzter, beglaubigter und legalisierter Form vorgelegt werden. (Legalisationen, Bescheinigungen und Beglaubigungen)
  8. Die Einrichtung eines Sperrkonto PDF / 108 KB ist auch vom Ausland aus möglich. Die Einrichtung eines Sperrkontos ist grundsätzlich bei jedem Geldinstitut in Deutschland, dem das Ausführen von Bankgeschäften gestattet ist, möglich.
  9. Es können nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen werden! Sofern Sie auf die Antragsannahme bestehen, kann dies aufgrund fehlender Unterlagen zu einer Ablehnung führen.
  10. Für die Erteilung eines Visums kann die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder die Zustimmung der Ausländerbehörde am vorgesehen Wohnort erforderlich sein. Die Botschaft darf das Visum erst dann erteilen, wenn die ggf. erforderliche Zustimmung der innerdeutschen Behörden vorliegt. Auf die Bearbeitungsdauer und die Entscheidung kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen.
  11. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Website www.kairo.diplo.de

Grundsätzlich erforderliche Unterlagen

BITTE ALLE UNTERLAGEN IN DOPPELTER (2x) AUSFERTIGUNG VORLEGEN!


Reisepass

  • Der Pass ist nicht älter als 10 Jahre, hat noch mindestens 2 leere Seiten und ist nicht beschädigt.
  • Der Pass ist noch mind. 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer im Ausland hinaus gültig.
  • Der Pass ist vom Passinhaber vor Antragstellung unterschrieben worden.
  • Der Passinhaber ist anhand des Passfotos eindeutig zu erkennen.
  • Kopien der Datenseite, der Seite 3 und der vorherigen Visa wurden angefertigt.
  • Kopien der letzten vorhandenen Visa in den alten Reisepässen wurden angefertigt.

Antragsformular und Belehrung

Aktuelle Biometrische Passfotos (3 Fotos)

  • Das Passbild ist nicht älter als 6 Monate
  • Das Passbild ist vor einem weißen Hintergrund aufgenommen wurden
  • Das Passbild ist nicht digital verändert worden.

Reisekrankenversicherung

  • Die Versicherung ist für alle Schengen-Staaten gültig.
  • Die Mindestabdeckung beträgt 30.000€.
  • Es gibt keine Begrenzung oder Ausschluss für Behandlungen.

Ihr Lebenslauf

  • wurde von Ihnen persönlich verfasst,
  • ist lückenlos nachvollziehbar,
  • enthält die Darstellung ihrer bisherigen Ausbildung inklusive Nachweis*,
  • enthält Hinweise zu Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit inklusive Nachweis* (optional)
  • wurde von Ihnen persönlich unterschrieben?

*Nachweise: letzte Abschlusszeugnisse, Studienbescheinigung, Diplome, Zeugnisse (je nach Situation Schule oder Universität) etc.


Ihr Motivationsschreiben

  • wurde von Ihnen persönlich verfasst und unterschrieben,
  • enthält Angaben zum geplanten Freiwilligendienst, den Aufgaben, beruflichen und
    persönlichen Erwartungen, den persönlichen Nutzen und
  • Zukunftsplänen?

Ihre Schul-/Studiennachweise

  • übersetzter und legalisierter Schulabschluss (optional: Hochschul-/Universitätsabschluss) und Notenauszug
  • Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule, Fachhochschule, Universität
  • Alternativ: Bestätigung der Aufnahme an einem Studienkolleg mit fester Terminangabe
  • Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens in der Unterrichtssprache des Studiums (z. B. Deutsch, wenn Studium in deutscher Sprache)

Ihr Finanzierungsnachweis

  • Sperrkonto bei einem deutschen Geldinstitut über mindestens 11.208 EUR (monatlich 934 EUR)
  • Alternativ: Stipendiennachweis deutscher staatlich anerkannter Institutionen oder der ägyptischen Regierung
  • Alternativ: Verpflichtungserklärung gem. §§66-68 AufenthG einer Person mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland für die Dauer des Studiums


Visa Gebühr

Die Visumgebühr beträgt 75,00 EURO (in Landeswährung zu zahlen).

Die Gebühr wird im Fall einer Ablehnung oder Zurückziehung des Antrages nicht zurückerstattet! Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich!


Mehr Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt:

Merkblatt Studium PDF / 168 KB

Leaflet Study Visa for Germany PDF / 166 KB

Zeitplan Studenten PDF / 218 KB

Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl.

In Ägypten bieten nach dem aktuellen Kenntnisstand der Botschaft die hier gelisteten Banken ein Sperrkonto an, das die Vorgaben des Visumverfahrens erfüllt.

Deutsche Bank

- Fintiba

- X-Patrio

Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Unter Umständen ist es möglich, bei einer lokalen Bank an Ihrem zukünftigen Studienort ein Sperrkonto zu eröffnen. Informationen dazu können Sie bei Ihrer zukünftigen Hochschule oder Sprachschule erhalten oder sie fragen Sie dazu direkt die Bank.


Informationen zur Eröffnung bzw. Schließung eines Sperrkontos zum Zwecke eines Studiums in Deutschland

A. Eröffnung eines Sperrkontos

Sollten Sie die Eröffnung eines Sperrkontos zu o.g. Zweck beabsichtigen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Beschaffung des Antrags bei der Bank

Bitte füllen Sie den Antrag bei Ihrer Bank vollständig aus und stellen Sie die Antragsunterlagen wie von Ihrem Kreditinstitut (z.B. Deutsche Bank) gefordert zusammen. Anträge und Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos sind auf der Website des Kreditinstituts abrufbar. Die Eröffnung eines Sperrkontos ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und der Bank. Die Botschaft kann Ihnen daher inhaltliche Fragen dazu nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Bank.

Vorbereitung des Versands

Sofern Sie Ihre Unterlagen vollständig ausgefüllt und zusammengestellt haben, wenden Sie sich bitte an einen privaten Logistikdienstleister (z.B. TNT, DHL, UPS etc.) und erwerben dort einen an die Bank adressierten und ausreichend frankierten Umschlag.

Beglaubigung der Unterschrift und Beglaubigung einer Kopie des Reisepasses

Für den Antrag ist es notwendig, dass Ihre Unterschrift und eine Kopie Ihres Reisepasses von der deutschen Botschaft Kairo beglaubigt werden. Für die Beglaubigung der Unterlagen ist ein Termin bei der Pass- und Legalisationsstelle der Botschaft notwendig. Bitte buchen Sie diesen über das Terminsystem der Botschaft in der Kategorie “Beglaubigung von Unterschriften„. Den Zugang zum Terminsystem finden Sie auf der Homepage der Botschaft, unter anderem im Bereich der Legalisationsstelle. Dort finden Sie auch ein Merkblatt zu Beglaubigungen für weitere Informationen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Beglaubigung der Kopie des Reisepasses nicht über TLS eingereicht wird. Sie können diese zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung eines Sperrkontos vorlegen. Bitte unterschreiben Sie den Antrag erst beim Termin in der Botschaft, nicht vorher!

Für die Beglaubigung der Unterschrift wird eine Gebühr von 56,43 Euro erhoben. Die Gebühr ist ausschließlich in ägyptischen Pfund zu dem jeweils geltenden Umrechnungskurs der Zahlstelle Kairo in bar bei Antragstellung am Schalter zu entrichten. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Umrechnungskurs ab und orientieren Sie sich an den aktuellen Bankenkursen.

Die Abholung der Unterlagen geschieht in der Regel direkt am selben Tag nach kurzer Wartezeit. In Ausnahmefällen kann die Abholung auch erst am nächsten Tag erfolgen.

Versand des Antrages

Die Botschaft schließt bei Abholung den Umschlag mit Ihren Unterlagen, versieht diesen mit Etikett und Siegel und händigt Ihnen diesen zur Versendung wieder aus. Sollten Sie den Umschlag dann noch einmal öffnen, werden Ihnen die Unterlagen von der Bank ggfs. wieder zurückgeschickt, und die Eröffnung eines Sperrkontos wird ggfs. abgelehnt.


B. Schließung eines Sperrkontos

Beabsichtigen Sie die Schließung Ihres Sperrkontos, weil der Zweck eines Studiums in Deutschland entfallen ist, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Bei Ablehnung eines Visumsantrags

Bitte legen Sie der Bank den Ablehnungsbescheid der Botschaft sowie den Antrag auf Schließung

Ihres Sperrkontos („Closing Order“) vor. Dieser Antrag ist abrufbar auf der Website Ihres Kreditinstituts. Sie müssen in diesem Fall nicht bei der Botschaft vorsprechen, da keine Unterschriftsbeglaubigung der Botschaft erforderlich ist.

Bei Zurückziehung eines Visumsantrags

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an die Passstelle der Botschaft mit folgenden Daten/Unterlagen:

  • Vollständiger Name (laut Reisepass)
  • Geburtsdatum
  • Reisepassnummer
  • Name der Bank, bei dem Ihr Sperrkonto liegt
  • Barcodenummer des Antrags bei der Visastelle, den Sie zurückgezogen haben
  • Antrag auf Schließung des Sperrkontos („Closing Order“), dieser Antrag ist abrufbar auf der Website Ihres Kreditinstituts

Die Botschaft stellt Ihnen dann eine konsularische Bescheinigung darüber aus, dass Sie den Antrag zurückgezogen haben.

Sie werden von der Botschaft informiert, sobald Ihre Konsularische Bescheinigungenzur Schließung des Sperrkontos abholbereit ist. Dafür wird eine Gebühr von insgesamt 34,07 Euro erhoben. Die Gebühr ist ausschließlich in ägyptischen Pfund zu dem jeweils geltenden Umrechnungskurs der Zahlstelle Kairo in bar bei Antragstellung am Schalter zu entrichten.

Sodann schicken Sie bitte das Schreiben der Botschaft sowie den Antrag auf Schließung Ihres Sperrkontos an Ihre Bank.

Bei Ablauf des Visums bzw. des Aufenthaltstitels

Bitte schicken Sie der Botschaft per E-Mail (Kontaktformular) geeignete Unterlagen über den Ablauf des Visums bzw. des Aufenthaltstitels und den Antrag auf Schließung Ihres Sperrkontos („Closing Order“) vor. Dieser Antrag ist abrufbar auf der Website Ihres Kreditinstituts.

Die Botschaft stellt Ihnen dann eine konsularische Bescheinigung darüber aus, dass Ihr Visum oder Aufenthaltstitel abgelaufen ist.

Sie werden von der Botschaft informiert, sobald Ihre konsularische Bescheinigung zur Schließung des Sperrkontos abholbereit ist. Dafür wird eine Gebühr von insgesamt 34,07 Euro erhoben. Die Gebühr ist ausschließlich in ägyptischen Pfund zu dem jeweils geltenden Umrechnungskurs der Zahlstelle Kairo in bar bei Antragstellung am Schalter zu entrichten.

Sodann schicken Sie bitte das Schreiben der Botschaft sowie den Antrag auf Schließung Ihres Sperrkontos an Ihre Bank.


Sperrkonto PDF / 108 KB

Grundsätzliche Hinweise

  1. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch und stellen Sie Ihre Antragsunterlagen sorgfältig zusammen.
  2. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  3. Die Deutsche Botschaft Kairo ist nur für Antragsteller zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (Wohnsitz) in Ägypten haben.
  4. Bitte registrieren Sie sich auf der Website www.tlscontact.de und suchen Sie dort Ihren Termin in der richtigen Kategorie.
  5. Bitte nutzen Sie für Ihren VISA Antrag die Online-Anwendung VIDEX.
  6. Alle Unterlagen sind im Original, sowie mit einer englischen oder deutschen Übersetzung (Kopie) beizufügen. Bei englischen Abschlüssen ist eine Übersetzung nicht notwendig. Alle ägyptischen Unterlagen müssen in übersetzter, beglaubigter und legalisierter Form vorgelegt werden.
  7. Es können nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen werden! Sofern Sie auf die Antragsannahme bestehen, kann dies aufgrund fehlender Unterlagen zu einer Ablehnung führen.
  8. Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Monate, in Einzelfällen auch länger. Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. Das Visum bedarf der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland oder der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach dieser Zustimmung erteilt werden.
  9. Belehrung hinsichtlich der Voraussetzungen des § 18 II Nr. 5 AufenthGhinsichtlich der Voraussetzungen des § 18 II Nr. 5 AufenthG

    (Nach Vollendung des 45. Lebensjahres: Gehalt von mind. 55% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung oder Nachweis der angemessenen Altersversorgung)

  10. Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit werden nicht beantwortet.
  11. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Website www.kairo.diplo.de

Allgemeine Information

Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifikationen in Deutschland zu erlangen und gleichzeitig anfangen zu arbeiten. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.

Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Grundsätzlich erforderliche Unterlagen

Bitte bei allen Unterlagen das Original und 2 Kopien vorlegen!

Reisepass

  • Der Pass ist nicht älter als 10 Jahre, hat noch mindestens 2 leere Seiten und ist nicht beschädigt.
  • Der Pass ist noch mindestens 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer im Ausland hinaus gültig.
  • Der Pass ist vom Passinhaber vor Antragstellung unterschrieben worden.
  • Der Passinhaber ist anhand des Passfotos eindeutig zu erkennen.
  • Kopien der Datenseite, der Seite 3 und der vorherigen Visa wurden angefertigt.
  • Kopien der letzten vorhandenen Visa in den alten Reisepässen wurden angefertigt.

Antragsformular, Belehrung und Erreichbarkeit

Aktuelle biometrische Passfotos (3 Stück)

  • Das Passbild ist nicht älter als 6 Monate
  • Das Passbild ist vor einem weißen Hintergrund aufgenommen wurden
  • Das Passbild ist nicht digital verändert worden

Reisekrankenversicherung

  • Die Versicherung ist für alle Schengen-Staaten gültig.
  • Die Mindestabdeckung beträgt 30.000€.
  • Es gibt keine Begrenzung oder Ausschluss für Behandlungen.
  • Die Reisekrankenversicherung muss für den Zeitraum von Beginn der Gültigkeit des Visums bis zum Beginn der Erwerbstätigkeit in Deutschland gültig sein. (Vorlage bei Erteilung des Einreisevisums)
  • alternativ: Nachweis einer in Deutschland abgeschlossenen Krankenversicherung

Nachweis zum Reisezweck

Defizitbescheid / (Teil)-Defizitbescheid

  • Sie benötigen einen sogenannten Defizitbescheid bzw. (Teil-) Anerkennungsbescheid der für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation zuständigen Landesbehörde.

Der Bescheid bestätigt entweder die Vollanerkennung oder zeigt die festgestellten fachlichen Defizite explizit auf und weist auf noch notwendige Anpassungsmaßnahmen (Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung) hin

Die zuständige Behörde kann über die Website Anerkennung-in-Deutschland oder über Anabin ermittelt werden. In der Regel dauert dieses Verfahren mehrere Monate!

Im Zwischenbescheid muss die zuständige Anerkennungsbehörde feststellen, dass eine abgeschlossene im Ausland erworbene Qualifikation vorliegt.

Anträge auf Anerkennung des ausländischen Abschlusses bzw. Erteilung der Berufsausübungserlaubnis können aus dem Ausland heraus vom Antragsteller selbst gestellt werden.

Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de


Ihr Defizitbescheid

  • falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung für theoretische Lehrgänge, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen (mit Weiterbildungsplan) oder Prüfungsvorbereitungskurse

Erforderlich sind detaillierte Angaben zu Art und Dauer der erforderlichen Qualifizierungsmaßnahme mit Bezugnahme auf die im Defizitbescheid/Teilanerkennungsbescheid festgestellten Defizite. Aus dem betrieblichen Weiterbildungsplan muss ersichtlich sein, wie diese behoben werden sollen und wer den Antragsteller während der Maßnahme betreuen wird.

  • falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung zur Kenntnisprüfung und ggfs. Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung
  • falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschsprachkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr

Ihre Qualifikationsnachweise

  • Qualifikationsnachweise z. B. Universitätsdiplom, Zeugnis des Berufsabschlusses.

Die Abschlusszeugnisse/Zertifkate über die im Ausland erworbene Berufsqualifikation müssen im Original und in Legalisationenvorgelegt werden!


Ihre Sprachkenntnisse

Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein!

  • Nachweis von Deutschkenntnissen: Sie müssen die für die Teilnahme an der Maßnahme erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen können. Das geforderte Sprachniveau ist abhängig von der Maßnahme: In der Regel mindestens Niveau A2 des Europäischen Referenzrahmens eines nach den Standards der ALTE zertifizierten Prüfungsanbieters (z.B. Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V., der telc GmbH, des Österreichischen Sprachdiploms, TestDaF, ECL Prüfungszentrum).
  • Insbesondere in reglementierten Berufen sind höhere Sprachkenntnisse erforderlich (z.B. in Pflege- und Gesundheitsberufen mind. B1).

Ihr tabellarischer Lebenslauf

  • wurde von Ihnen persönlich verfasst,
  • ist lückenlos nachvollziehbar,
  • enthält die Darstellung ihrer bisherigen Ausbildung inklusive Nachweis*,
  • enthält Hinweise zu Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit inklusive Nachweis* (optional)
  • wurde von Ihnen persönlich unterschrieben?

Ihr Motivationsschreiben

  • wurde von Ihnen persönlich verfasst und unterschrieben,
  • enthält Angaben zum geplanten Freiwilligendienst, den Aufgaben, beruflichen und
  • persönlichen Erwartungen, den persönlichen Nutzen und Zukunftsplänen?

Nachweis zur Finanzierung des Aufenthalts

Info: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller monatlich mind. 827 € netto/ 1.033 € brutto zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel ist bei Antragstellung im Voraus zu erbringen. Falls nicht sofort nach Einreise ein Gehalt bezogen wird oder dieses unter 827 € netto pro Monat liegen sollte, muss der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, bspw. durch ein Sperrkonto.

Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die o.g. Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend. Die Einrichtung eines Sperrkontos ist auch vom Ausland aus möglich.


Visa Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75,00 EURO (in Landeswährung zu zahlen).

Bei einem Visumsantrag fallen Gebühren für das Visum, als auch Service-Gebühren bei TLScontact an.
Die Gebühr wird im Fall einer Ablehnung oder Zurückziehung des Antrages nicht zurückerstattet.

Bitte beachten Sie auch, dass bei Nichterscheinen oder Erscheinen mit unvollständigen Unterlagen die Service-Gebühr von TLScontact nicht erstattet wird. Das Stornieren bereits gebuchter Termine ist bis 3 Tage vor Ihrem gebuchten Termin möglich.

Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich!


Ich habe folgende Hinweise zur Kenntnis genommen:

  • Die Vorlage gefälschter Unterlagen und Dokumente, sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland und eventuell auch für andere Schengen-Staaten führen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich dieses Merkblatt gelesen und den Inhalt verstanden habe.
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die Auslandsvertretung mich via E-Mail (wie im Antrag angegeben) kontaktieren darf.

Anerkennung Berufsqualifikation PDF / 199 KB

Grundsätzliche Hinweise

  1. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch und stellen Sie Ihre Antragsunterlagen sorgfältig zusammen.
  2. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  3. Die Deutsche Botschaft Kairo ist nur für Antragsteller zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (Wohnsitz) in Ägypten haben.
  4. Bitte registrieren Sie sich auf der Website www.tlscontact.com und suchen Sie dort Ihren Termin in der richtigen Kategorie.
  5. Bitte nutzen Sie für Ihren VISA Antrag die Online-Anwendung VIDEX.
  6. Eine Antragstellung ist ab 3 Monate bis 4 Wochen vor der geplanten Reise möglich.
  7. Alle Unterlagen sind im Original, sowie mit einer englischen oder deutschen Anerkannte Übersetzer (Kopie) beizufügen. Die Originale erhalten Sie mit Ihrem Pass zusammen zurück. Ägyptische Unterlagen müssen in übersetzter, beglaubigter und Legalisationen Form vorgelegt werden!
  8. Es können nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen werden! Sofern Sie auf die Antragsannahme bestehen, kann dies aufgrund fehlender Unterlagen zu einer Ablehnung führen.
  9. Der Reisepass ist integraler Bestandteil Ihres Antrages. Eine Rückgabe des Passes während des laufenden Bearbeitungsverfahrens ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich!
  10. Bei Einreise zum Praktikum bis maximal 3 Monate benötigen Sie ein Schengen-Visum.
  11. Bei Einreise zum Praktikum über 3 Monate benötigen Sie ein Nationales Visum. Für die Erteilung eines Visums kann, je nach Art des Praktikums, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich sein. Bei Vorlage einer Bescheinigung der Zentralen Auslands- / Fachvermittlung (ZAV) kann die Bearbeitungsdauer auf ca. 10 Tage verkürzt werden.
  12. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Website www.kairo.diplo.de

Allgemeine Information

Ein Praktikum ist eine befristete Tätigkeit – meist für mehrere Wochen oder Monate – was durch die Übernahme einer praktischen Tätigkeit einen Einblick in den Berufsalltag ermöglicht. Es dient entweder der Berufswahlvorbereitung oder dem Erwerb von Berufserfahrung.

Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Anwesenheit der Sorgeberechtigten notwendig!

Bitte bringen Sie hierzu einen Nachweis Ihrer Sorgeberechtigung mit (Geburtsurkunde oder gerichtliches Urteil). Alternativ kann auch ein notariell beglaubigtes Einverständnis der Sorgeberechtigten sowie dessen Passkopien eingereicht werden.


Grundsätzlich erforderliche Unterlagen

Bitte in doppelter (2x) Ausfertigung vorlegen!

Reisepass

  • Der Pass ist nicht älter als zehn Jahre, hat noch mindestens zwei leere Seiten und ist nicht beschädigt.
  • Der Pass ist noch mindestens drei Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer im Ausland hinaus gültig.
  • Der Pass ist vom Passinhaber vor Antragstellung unterschrieben worden.
  • Der Passinhaber ist anhand des Passfotos eindeutig zu erkennen.
  • Kopien der Datenseite, der Seite drei und der vorherigen Visa (Schengen Visa, USA, Großbritannien, Kanada) wurden angefertigt.
  • Kopien der letzten vorhandenen Visa in den alten Reisepässen wurden angefertigt.

Antragsformular und Belehrung

  • Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes für nationale Visa und die dazugehörige

Aktuelle biometrische Passfotos (3 Stück)

  • Das Passbild ist nicht älter als sechs Monate
  • Das Passbild ist vor einem weißen Hintergrund aufgenommen worden.
  • Das Passbild ist digital nicht verändert worden.

Reisekrankenversicherung

  • Die Versicherung ist für alle Schengen-Staaten gültig.
  • Die Mindestabdeckung beträgt 30.000 € oder 50.000 $
  • Es gibt keine Begrenzung oder Ausschluss von Behandlungen.
  • Die Reisekrankenversicherung ist ab dem ersten Tag der Einreise und für den gesamten Zeitraum gültig sein.

Nachweis zum Reisezweck

Ihr Vertrag

  • Sie haben einen von beiden Vertragsnehmern unterschriebenen Vertrag für Ihr Praktikum / mit Angaben zur Dauer und ggf. Vergütung?
  • alternativ: Sie haben eine Einladung aus Deutschland mit genauen Angaben zum Tätigkeitsbereich, Aufenthaltszweck und Dauer des Aufenthalts?
  • Sie haben einen Nachweis über die Qualifikation im beabsichtigten Tätigkeitsbereich, wie zum Beispiel den Nachweis einer Ausbildung, Hochschulabschluss oder Zeugnisse früherer Arbeitgeber?

Ihre Finanzierung

Zur Finanzierung Ihres Aufenthalts und zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • erhalten Sie eine Vergütung durch Ihren Arbeitgeber, Praktikumsbetrieb, Hospitationsbetrieb? Nachweis beifügen!
  • haben Sie Eigenmittel, welche Sie durch
  • eigene, aktuelle, gestempelte und chronologisch sortierte Bankbelege der
  • letzten 6 Monate und/oder Sparkonten und sonstige Vermögenswerte nachweisen.
  • bei selbstständigen Unternehmern zusätzlich: Handelsregisterauszug, Steuerkarte und Bankbelege des Unternehmens
  • alternativ: haben Sie eine in Deutschland abgegebene Verpflichtungserklärung gem. §66-68 AufenthG
  • alternativ: haben Sie ein Sperrkonto PDF / 108 KB auf einer deutschen Bank über 7.908 Euro (monatlich 659 Euro) eingerichtet.

Visa Gebühren

Die Visa Gebühr beträgt 75,00 Euro und ist in Landeswährung zu zahlen.

Die Gebühr wird im Fall einer Ablehnung oder bei Zurückziehen des Antrages nicht zurückerstattet.

Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Deutschen Botschaft sind kostenlos. Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich.


Ich habe die folgenden Hinweise zur Kenntnis genommen

  • Die Vorlage gefälschter Unterlagen und Dokumente, sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland und eventuell auch für andere Schengen-Staaten führen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich dieses Merkblatt gelesen und den Inhalt verstanden habe.
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die Auslandsvertretung mich via E-Mail kontaktieren darf.

Praktikum PDF / 164 KB

Grundsätzliche Hinweise

  1. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch und stellen Sie Ihre Antragsunterlagen sorgfältig zusammen.
  2. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  3. Die Deutsche Botschaft Kairo ist nur für Antragsteller zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (Wohnsitz) in Ägypten haben.
  4. Bitte registrieren Sie sich auf der Website und suchen Sie dort Ihren Termin in der richtigen Kategorie.
  5. Bitte nutzen Sie für Ihren VISA Antrag die Online Anwendung VIDEX
  6. Eine Antragstellung ist ab 3 Monate bis 4 Wochen vor der geplanten Reise möglich.
  7. Alle Unterlagen sind im Original, sowie mit einer englischen oder deutschen Anerkannte Übersetzer (Kopie) beizufügen. Die Originale erhalten Sie mit Ihrem Pass zusammen zurück. Ägyptische Unterlagen müssen in übersetzter, beglaubigter undLegalisationenForm vorgelegt werden!
  8. Es können nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen werden! Sofern Sie auf die Antragsannahme bestehen, kann dies aufgrund fehlender Unterlagen zu einer Ablehnung führen.
  9. Der Reisepass ist integraler Bestandteil Ihres Antrages. Eine Rückgabe des Passes während des laufenden Bearbeitungsverfahrens ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich!
  10. Bei Einreise zur Hospitation bis maximal 3 Monate benötigen Sie ein Schengen-Visum.
  11. Bei Einreise zur Hospitation über 3 Monate benötigen Sie ein Nationales Visum. Für die Erteilung eines Visums ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, erforderlich.
  12. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Website www.kairo.diplo.de

Allgemeine Information

Eine Hospitation (lateinisch hospitari „zu Gast sein“) ist ein Besuch eines Außenstehenden in einer Einrichtung, Firma oder Behörde. Bei der Hospitation wird keine praktische Tätigkeit wahrgenommen. Vielmehr handelt es sich um ein bloßes Beobachten ohne Eingliederung in den Betrieb.

Bei Minderjährigen ist zusätzlich bei Antragsstellung die Anwesenheit der Sorgeberechtigten notwendig!

Bitte bringen Sie hierzu einen Nachweis Ihrer Sorgeberechtigung mit (Geburtsurkunde oder gerichtliches Urteil). Alternativ kann auch ein notariell beglaubigtes Einverständnis der Sorgeberechtigten sowie dessen Passkopien eingereicht werden.


Grundsätzlich erforderliche Unterlagen

Bitte in doppelter (2x) Ausfertigung vorlegen!

Reisepass

  • Der Pass ist nicht älter als zehn Jahre, hat noch mindestens zwei leere Seiten und ist nicht beschädigt.
  • Der Pass ist noch mindestens drei Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer im Ausland hinaus gültig.
  • Der Pass ist vom Passinhaber vor Antragstellung unterschrieben worden.
  • Der Passinhaber ist anhand des Passfotos eindeutig zu erkennen.
  • Kopien der Datenseite, der Seite drei und der vorherigen Visa (Schengen Visa, USA, Großbritannien, Kanada) wurden angefertigt.
  • Kopien der letzten vorhandenen Visa in den alten Reisepässen wurden angefertigt.

Antragsformular und Belehrung

  • Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes für nationale Visa und die dazugehörige

Aktuelle biometrische Passfotos (3 Stück)

  • Das Passbild ist nicht älter als sechs Monate
  • Das Passbild ist vor einem weißen Hintergrund aufgenommen worden.
  • Das Passbild ist digital nicht verändert worden.

Reisekrankenversicherung

  • Die Versicherung ist für alle Schengen-Staaten gültig.
  • Die Mindestabdeckung beträgt 30.000 € oder 50.000 $
  • Es gibt keine Begrenzung oder Ausschluss von Behandlungen.
  • Die Reisekrankenversicherung ist ab dem ersten Tag der Einreise und für den gesamten Zeitraum gültig sein.

Nachweis zum Reisezweck

Unterkunft

  • Sie haben eine bestehende, gültige Hotelreservierung inklusive Buchungsnummer / PIN? Fügen Sie bitte eine Kopie der Reservierung Ihrem Antrag bei.
  • Sie haben eine formelle Verpflichtungserklärung, nicht älter als 6 Monate, eines Einladers in Deutschland? Fügen Sie bitte die Verpflichtungserklärung im Original und eine Kopie, sowie eine Passkopie des Einladers bei.
  • Sie haben eine formlose, vom Einlader unterschriebene Einladung mit vollständiger Adresse und Telefonnummer in Deutschland? Fügen Sie bitte die Einladung, sowie eine Passkopie und Kopie des Aufenthaltstitels des Einladers Ihrem Antrag bei.

Flug

  • Legen Sie bitte eine bestehende, gültige Flugreservierung Ihrem Antrag bei.

Ihr Vertrag

  • Sie haben einen von beiden Vertragsnehmern unterschriebenen Vertrag für Ihr Praktikum / mit Angaben zur Dauer und ggf. Vergütung?
  • alternativ: Sie haben eine Einladung aus Deutschland mit genauen Angaben zum Tätigkeitsbereich, Aufenthaltszweck und Dauer des Aufenthalts?
  • Sie haben einen Nachweis über die Qualifikation im beabsichtigten Tätigkeitsbereich, wie zum Beispiel den Nachweis einer Ausbildung, Hochschulabschluss oder Zeugnisse früherer Arbeitgeber?

Ihr Lebenslauf

  • wurde von Ihnen persönlich verfasst.
  • ist lückenlos nachvollziehbar.
  • enthält die Darstellung Ihrer bisherigen Ausbildung inklusive Nachweis, wie zum Beispiel das letzte Abschlusszeugnis der Schule oder Universität und/oder Arbeitgeberschreiben.
  • enthält Hinweise zu Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit inklusive Nachweis (optional).
  • wurde von Ihnen persönlich unterschrieben.

Ihr Motivationsschreiben

  • wurde von Ihnen persönlich verfasst und unterschrieben.
  • enthält Angaben zum geplanten Freiwilligendienst, den Aufgaben, den beruflichen und persönlichen Erwartungen, den persönlichen Nutzen und Zukunftsplänen.

Ihre Finanzierung

Zur Finanzierung Ihres Aufenthalts und zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • erhalten Sie eine Vergütung durch Ihren Arbeitgeber, Praktikumsbetrieb, Hospitationsbetrieb? Nachweis beifügen!
  • haben Sie Eigenmittel, welche Sie durch
  • eigene, aktuelle, gestempelte und chronologisch sortierte Bankbelege der
  • letzten 6 Monate und/oder Sparkonten und sonstige Vermögenswerte nachweisen.
  • bei selbstständigen Unternehmern zusätzlich: Handelsregisterauszug, Steuerkarte und Bankbelege des Unternehmens
  • alternativ: haben Sie eine in Deutschland abgegebene Verpflichtungserklärung gem. §66-68 AufenthG
  • alternativ: haben Sie monatlich den Betrag von 861 Euro zur Verfügung.

Visa Gebühren

Die Visa Gebühr beträgt 75,00 Euro und ist in Landeswährung zu zahlen.

Die Gebühr wird im Fall einer Ablehnung oder bei Zurückziehen des Antrages nicht zurückerstattet.

Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Deutschen Botschaft sind kostenlos. Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich.


Ich habe die folgenden Hinweise zur Kenntnis genommen

  • Die Vorlage gefälschter Unterlagen und Dokumente, sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland und eventuell auch für andere Schengen-Staaten führen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich dieses Merkblatt gelesen und den Inhalt verstanden habe.
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die Auslandsvertretung mich via E-Mail kontaktieren darf.

Praktikum PDF / 164 KB

Grundsätzliche Hinweise

  1. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste durch und stellen Sie ihre Antragsunterlagen sorgfältig zusammen.
  2. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken Sie ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  3. Die Deutsche Botschaft Kairo ist nur für Antragsteller zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) in Ägypten haben.
  4. Bitte registrieren Sie sich auf der Website und buchen Sie dort Ihren Termin in der richtigen Kategorie.
  5. Bitte nutzen Sie für ihren Antrag die .
  6. Eine Antragsstellung ist ab drei Monate bis vier Wochen vor der geplante Reise möglich.
  7. Alle Unterlagen sind im Original, sowie mit einer deutschen oder englischen Anerkannte Übersetzer (Kopie) beizufügen. Die Originale erhalten Sie mit Ihrem Pass zurück.
  8. Es können nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen werden. Sofern Sie auf die Antragsannahme bestehen, kann dies aufgrund fehlender Unterlagen zu einer Ablehnung führen.
  9. Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags beträgt ca. vier Wochen. In Ausnahmefällen kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern. Sachstandfragen während der Regelbearbeitungszeit werden nicht beantwortet.
  10. Die Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann eine Gewähr für die Erteilung eines Visums geben, da in die Prüfung weitere Umstände einbezogen werden.
  11. Der Reisepass ist integraler Bestandteil Ihres Antrages. Eine Rückgabe des Passes während des laufenden Bearbeitungsverfahrens ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
  12. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Website www.kairo.diplo.de

Allgemeine Information

Ein Freiwilligendienst ist eine institutionalisierte Form ehrenamtlicher Arbeit, die zeitlich von vorneherein befristet ist.

Das Ausmaß und die Tätigkeit sind vorher festgelegt.

Ziel der freiwilligen Selbstverpflichtung in den Dienst der Gesellschaft ist es, durch persönliches Engagement einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Allgemeinwohls zu leisten. Im Sinne des lebenslangen Lernens sollen gleichzeitig die eigenen Lebens- und Erfahrungsräume erweitert und soziale Kompetenzen gefördert werden.

Der Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums ist persönlich in der Visastelle der Botschaft zu stellen.

Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Anwesenheit der Sorgeberechtigten notwendig!

Bitte bringen Sie hierzu einen Nachweis Ihrer Sorgeberechtigung mit (Geburtsurkunde oder gerichtliches Urteil). Alternativ kann auch ein notariell beglaubigtes Einverständnis der Sorgeberechtigten sowie deren Passkopien eingereicht werden.

Grundsätzlich erforderliche Unterlagen

Bitte alle Unterlagen in zweifacher Ausfertigung (2x) vorlegen!

Reisepass

  • Der Pass ist nicht älter als zehn Jahre, hat noch mindestens zwei leere Seiten und ist nicht beschädigt.
  • Der Pass ist noch mindestens drei Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer im Ausland hinaus gültig.
  • Der Pass ist vom Passinhaber vor Antragstellung unterschrieben worden.
  • Der Passinhaber ist anhand des Passfotos eindeutig zu erkennen.
  • Kopien der Datenseite, der Seite drei und der vorherigen Visa (Schengen Visa, USA, Großbritannien, Kanada) wurden angefertigt.
  • Kopien der letzten vorhandenen Visa in den alten Reisepässen wurden angefertigt.

Antragsformular und Belehrung

Aktuelle biometrische Passfotos (3 Stück)

  • Das Passbild ist nicht älter als sechs Monate
  • Das Passbild ist vor einem weißen Hintergrund aufgenommen worden.
  • Das Passbild ist digital nicht verändert worden.

Reisekrankenversicherung

  • Die Versicherung ist für alle Schengen-Staaten gültig.
  • Die Mindestabdeckung beträgt 30.000 € oder 50.000 $
  • Es gibt keine Begrenzung oder Ausschluss von Behandlungen.
  • Die Reisekrankenversicherung ist ab dem ersten Tag der Einreise gültig und mindestens bis zur Aufnahme des Freiwilligendienstes.

Nachweis zum Reisezweck

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

  • Altersgrenze: ohne
  • Ist der Vertrag oder die Vereinbarung wie folgt unterschrieben?
  • persönliche Unterschrift
  • Unterschrift des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
  • Unterschrift der Einsatzstelle oder Zentralstelle oder des Trägers des Freiwilligendienstes

Jugendfreiwilligendienst (FSJ)

  • Altersgrenze: bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
  • Ist der Vertrag oder die Vereinbarung wie folgt unterschrieben?
  • persönliche Unterschrift
  • Unterschrift der Einsatzstelle oder Zentralstelle oder des Trägers des Freiwilligendienstes

Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)

  • Altersgrenze: bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
  • Ist der Vertrag oder die Vereinbarung wie folgt unterschrieben?
  • persönliche Unterschrift
  • Unterschrift der Einsatzstelle oder Zentralstelle oder des Trägers des Freiwilligendienstes

Europäischer Freiwilligendienst (EFD)

  • Altersgrenze: vom vollendeten 17. Lebensjahr bei Dienstbeginn bis zum vollendeten 30. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragsstellung
  • Ist der Vertrag oder die Vereinbarung wie folgt unterschrieben?
  • persönliche Unterschrift
  • Unterschrift einer Nationalen Agentur (Erasmus oder Jugend in Aktion)
  • Unterschrift der koordinierenden Organisation
  • Unterschrift der unterstützenden Organisation oder Träger des Freiwilligendient

Weltwärts und Nord-Süd

  • Altersgrenze: bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres
  • Vertrag oder Vereinbarung über den Freiwilligendienst in Deutschland


Für alle Freiwilligendienste gilt:

Ihr Lebenslauf

  • wurde von Ihnen persönlich verfasst.
  • ist lückenlos nachvollziehbar.
  • enthält die Darstellung Ihrer bisherigen Ausbildung inklusive Nachweis, wie zum Beispiel das letzte Abschlusszeugnis der Schule oder Universität und/oder Arbeitgeberschreiben.
  • enthält Hinweise zu Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit inklusive Nachweis (optional).
  • wurde von Ihnen persönlich unterschrieben.

Ihr Motivationsschreiben

  • wurde von Ihnen persönlich verfasst und unterschrieben.
  • enthält Angaben zum geplanten Freiwilligendienst, den Aufgaben, den beruflichen und persönlichen Erwartungen, den persönlichen Nutzen und Zukunftsplänen.

Sprachzertifikat

Sie haben Grundkenntnisse in der deutschen Sprache?

  • Ja, ich habe Sprachzertifikat
  • Nein, ich habe keine Sprachkenntnisse

Wenn Sie nein angekreuzt haben, reichen Sie zwingend den Nachweis des Trägers des Freiwilligendienst ein, dass auf Sprachkenntnisse verzichtet wird und diese während des Freiwilligendienst erworben werden sollen.

Nachweis der derzeitigen Kommunikationssprache (in der Regel Englisch)


Nachweis finanzieller Mittel

  • Die aufnehmende Organisation trägt die Kosten für Unterbringung und Verpflegung.
  • Nein, ich habe keine Kostenübernahme durch die aufnehmende Organisation.

Wenn Sie nein angekreuzt haben, bringen Sie bitte einen Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung für Unterbringung und Verpflegung.


Visa Gebühren

Die Visa Gebühr beträgt 75,00 Euro und ist in Landeswährung zu zahlen.

Die Gebühr wird im Fall einer Ablehnung oder bei Zurückziehen des Antrages nicht zurückerstattet.

Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Deutschen Botschaft sind kostenlos. Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich.



Ich habe die folgenden Hinweise zur Kenntnis genommen

  • Die Vorlage gefälschter Unterlagen und Dokumente, sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland und eventuell auch für andere Schengen-Staaten führen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich dieses Merkblatt gelesen und den Inhalt verstanden habe.
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die Auslandsvertretung mich via E-Mail kontaktieren darf.

Merkblatt Freiwilligendienst PDF / 142 KB

Visum zur Aufnahme einer Tätigkeit als Au-pair

  1. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch und stellen Sie Ihre Antragsunterlagen sorgfältig zusammen.
  2. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  3. Die Deutsche Botschaft Kairo ist nur für Antragsteller zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (Wohnsitz) in Ägypten haben.
  4. Bitte registrieren Sie sich auf der Website www.kairo.diplo.de und suchen Sie dort Ihren Termin in der richtigen Kategorie.
  5. Bitte nutzen Sie für Ihren VISA Antrag die Online-Anwendung VIDEX.
  6. Eine Antragstellung ist bis zu 3 Monate vor der geplanten Reise möglich.
  7. Alle Unterlagen sind im Original, sowie mit einer englischen oder deutschen Anerkannte Übersetzer (Kopie) beizufügen. Die Originale erhalten Sie mit Ihrem Pass zusammen zurück.
  8. Es können nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen werden! Sofern Sie auf die Antragsannahme bestehen, kann dies aufgrund fehlender Unterlagen zu einer Ablehnung führen.
  9. Die Bearbeitungszeit beträgt bei vollständigen Anträgen ca. 3 Wochen. In Ausnahmefällen kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern. Sachstandsfragen in der Regelbearbeitungszeit werden nicht beantwortet.
  10. Die Vorlage aller genannten Unterlagen kann eine Gewähr für die Erteilung eines Visums geben, da in die Prüfung weitere Umstände einbezogen werden.
  11. Der Reisepass ist integraler Bestandteil Ihres Antrages. Eine Rückgabe des Passes während des laufenden Bearbeitungsverfahrens ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich!
  12. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Website www.kairo.diplo.de

Allgemeine Information

Als Au-pair bezeichnet man junge Menschen, die für eine begrenzte Zeit bei einer Gastfamilie im Ausland leben.
Das Au-pair unterstützt die Familie bei der Kinderbetreuung und leichten Hausarbeiten und hat im Gegenzug die Möglichkeit, Kultur und Sprache des Gastlandes kennenzulernen.

Der Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums ist persönlich in der Visastelle der Botschaft zu stellen.

Für Personen, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Visum zur Ausübung einer Beschäftigung als Au-pair erteilt werden. Die Dauer variiert je nach Einzelfall zwischen mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten.

Ein Au-pair Aufenthalt in Deutschland ist nur einmal möglich!

Weitere Informationen zu einem Au-pair- Aufenthalt finden Sie hier:

Grundsätzlich erforderliche Unterlagen

Bitte alle Unterlagen in doppelter Ausfertigung (2x) vorlegen!

Reisepass

  • Der Pass ist nicht älter als zehn Jahre, hat noch mindestens zwei leere Seiten und ist nicht beschädigt.
  • Der Pass ist noch mindestens drei Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer im Ausland hinaus gültig.
  • Der Pass ist vom Passinhaber vor Antragstellung unterschrieben worden.
  • Der Passinhaber ist anhand des Passfotos eindeutig zu erkennen.
  • Kopien der Datenseite, der Seite drei und der vorherigen Visa (Schengen Visa, USA, Großbritannien, Kanada) wurden angefertigt.
  • Kopien der letzten vorhandenen Visa in den alten Reisepässen wurden angefertigt.

Antragsformular und Belehrung

Aktuelle biometrische Passfotos (zwei Stück)

  • Das Passbild ist nicht älter als sechs Monate
  • Das Passbild ist vor einem weißen Hintergrund aufgenommen worden.
  • Das Passbild ist digital nicht verändert worden.

Reisekrankenversicherung

  • Die Versicherung ist für alle Schengen-Staaten gültig.
  • Die Mindestabdeckung beträgt 30.000 € oder 50.000 $
  • Es gibt keine Begrenzung oder Ausschluss von Behandlungen.
  • Die Reisekrankenversicherung ist ab dem Tag der Einreise für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig.

Nachweis zum Reisezweck

Vertrag und Unterlagen zur Gastfamilie

  • Altersgrenze: 18 – 27 Jahre
  • Liegt ein Vertrag* nach dem veröffentlichten Muster der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor?
  • Ist der Vertrag vollständig unterschrieben?
  • Liegt ein Einladungsschreiben der Gastfamilie vor?
  • Liegen die Passkopien der Gasteltern vor?
  • Liegt eine erweiterte Meldebescheinigung der Gasteltern vor, aus welcher die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen hervorgeht?

Ihr Lebenslauf

  • wurde von Ihnen persönlich verfasst.
  • ist lückenlos nachvollziehbar.
  • enthält die Darstellung Ihrer bisherigen Ausbildung inklusive *Nachweis, wie zum Beispiel das letzte Abschlusszeugnis der Schule oder Universität und/oder Arbeitgeber-Schreiben.
  • enthält Hinweise zu Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit inklusive Nachweis (optional).
  • wurde von Ihnen persönlich unterschrieben.

(*Nachweise: letzte Abschlusszeugnisse, Studienbescheinigung, Diplome, Zeugnisse (je nach Situation Schule oder Universität) etc.)


Ihr Motivationsschreiben

  • wurde von Ihnen persönlich verfasst und unterschrieben.
  • enthält Angaben zum geplanten Freiwilligendienst, den Aufgaben, den beruflichen und persönlichen Erwartungen, den persönlichen Nutzen und Zukunftsplänen.

Sprachzertifikat

  • Ja, ich habe Grundkenntnisse in der deutschen Sprache auf den Niveau A1. (*Goethe Institut, TELC GmbH, ÖSD, TestDaF, ELC Prüfungszentrum)

Visa Gebühr

Die Visa Gebühr beträgt 75,00 Euro und ist in Landeswährung zu zahlen.

Die Gebühr wird im Fall einer Ablehnung oder bei Zurückziehen des Antrages nicht zurückerstattet.

Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Deutschen Botschaft sind kostenlos. Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich.


Ich habe die folgenden Hinweise zur Kenntnis genommen

  • Die Vorlage gefälschter Unterlagen und Dokumente, sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland und eventuell auch für andere Schengen-Staaten führen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich dieses Merkblatt gelesen und den Inhalt verstanden habe.
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die Auslandsvertretung mich via E-Mail kontaktieren darf.

Merkblatt Au-Pair PDF / 138 KB


nach oben