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Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA), © ZSBA

22.08.2021 - Artikel

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) eingerichtet. Sie ergänzt das bestehende Beratungsangebot und richtet sich an Fachkräfte, die im Ausland leben und von dort den Antrag auf Anerkennung stellen möchten.


Dabei erfüllt die ZSBA vor allem 3 Funktionen:

  • Sie dient den Antragstellenden während des gesamten Anerkennungsverfahrens als zentraler Ansprechpartner.
  • Sie entlastet die zuständigen Stellen bei der Beratung vor und während des Anerkennungsverfahrens.
  • Sie macht das Anerkennungsverfahren für die Antragstellenden transparenter und effizienter.

Die ZSBA ist ein unverbindliches Serviceangebot und keine einheitliche oder zuständige Stelle. Das heißt: Die ZSBA trifft keine Entscheidung über die Anerkennung und löst keine Fristen aus, wenn sie Dokumente zur Vorprüfung entgegennimmt.


Welche Aufgaben hat die ZSBA?

Die ZSBA ergänzt das Informationsangebot von „Anerkennung in Deutschland“ und vertieft die Erstberatung durch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Im Einzelnen übernimmt die ZSBA z. B. folgende Aufgaben:

  • Sie berät zum Verlauf des Anerkennungsverfahrens.
  • Sie unterstützt die Antragstellenden dabei, den passenden Referenzberuf festzulegen.
  • Sie klärt mit den Antragstellenden, in welchem Bundesland sie arbeiten und den Antrag stellen wollen.
  • Sie hilft den Antragstellenden dabei, die notwendigen Dokumente zusammenzustellen.
  • Sie prüft vorab, ob die Dokumente vollständig sind und leitet sie mit dem Antrag auf Anerkennung an die zuständige Stelle weiter.
  • Sie informiert zu Aufenthaltstiteln, die im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren stehen.

Die ZSBA begleitet die Antragstellenden während des gesamten Anerkennungsverfahrens. Zum Austausch von Informationen arbeitet die ZSBA mit den zuständigen Stellen und ggf. mit den Ausländerbehörden zusammen. Außerdem informiert die ZSBA über Beratungsangebote in Deutschland, Möglichkeiten zur Qualifizierung und Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie arbeitet hierzu mit den Beratungsstellen im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zusammen.

Ihren Sitz hat die ZSBA bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn.


Wie erreichen Sie die ZSBA?

Fachkräfte aus dem aus Ausland sollten sich idealerweise für eine erste Orientierungsberatung an die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (ALiD).

Die Hotline vermittelt Anerkennungsinteressierten weiter an die ZSBA zur vertieften Beratung und Verfahrensbegleitung.

„Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“

Telefon: +49 30-1815-1111
E-Mail: Nachricht schreiben

Alternativ:

Direkte Kontaktdaten der ZSBA: recognition@arbeitsagentur.de

Plus Registrierungsbogen / CV


Weitere Informationen

Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen in der Regel für die Erteilung eines Visums zur Erwerbstätigkeit bei der deutschen Auslandsvertretung die Anerkennung ihres Berufsqualifikation. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema.

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