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Visum zur Aufnahme eines Freiwilligendienstes

12.03.2022 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  1. Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
  2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste durch und stellen Sie ihre Antragsunterlagen sorgfältig zusammen.
  3. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken Sie ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  4. Die Deutsche Botschaft Kairo ist nur für Antragsteller zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) in Ägypten haben.
  5. Bitte registrieren Sie sich auf der Website www.kairo.diplo.de und buchen Sie dort Ihren Termin in der richtigen Kategorie.
  6. Bitte nutzen Sie für ihren Antrag die Online Anwendung VIDEX.
  7. Eine Antragsstellung ist ab drei Monate bis vier Wochen vor der geplante Reise möglich.
  8. Alle Unterlagen sind im Original, sowie mit einer deutschen oder englischen Übersetzung (Kopie) beizufügen. Die Originale erhalten Sie mit Ihrem Pass zurück.
  9. Es können nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen werden. Sofern Sie auf die Antragsannahme bestehen, kann dies aufgrund fehlender Unterlagen zu einer Ablehnung führen.
  10. Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags beträgt ca. vier Wochen. In Ausnahmefällen kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern. Sachstandfragen während der Regelbearbeitungszeit werden nicht beantwortet.
  11. Die Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann eine Gewähr für die Erteilung eines Visums geben, da in die Prüfung weitere Umstände einbezogen werden.
  12. Der Reisepass ist integraler Bestandteil Ihres Antrages. Eine Rückgabe des Passes während des laufenden Bearbeitungsverfahrens ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
  13. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Website www.kairo.diplo.de

Allgemeine Information

Ein Freiwilligendienst ist eine institutionalisierte Form ehrenamtlicher Arbeit, die zeitlich von vorneherein befristet ist.

Das Ausmaß und die Tätigkeit sind vorher festgelegt.

Ziel der freiwilligen Selbstverpflichtung in den Dienst der Gesellschaft ist es, durch persönliches Engagement einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Allgemeinwohls zu leisten. Im Sinne des lebenslangen Lernens sollen gleichzeitig die eigenen Lebens- und Erfahrungsräume erweitert und soziale Kompetenzen gefördert werden.

Der Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums ist persönlich in der Visastelle der Botschaft zu stellen.

Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Anwesenheit der Sorgeberechtigten notwendig!

Bitte bringen Sie hierzu einen Nachweis Ihrer Sorgeberechtigung mit (Geburtsurkunde oder gerichtliches Urteil). Alternativ kann auch ein notariell beglaubigtes Einverständnis der Sorgeberechtigten sowie deren Passkopien eingereicht werden.

Grundsätzlich erforderliche Unterlagen

Bitte alle Unterlagen in zweifacher Ausfertigung vorlegen!

Reisepass

  • Der Pass ist nicht älter als zehn Jahre, hat noch mindestens zwei leere Seiten und ist nicht beschädigt.
  • Der Pass ist noch mindestens drei Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer im Ausland hinaus gültig.
  • Der Pass ist vom Passinhaber vor Antragstellung unterschrieben worden.
  • Der Passinhaber ist anhand des Passfotos eindeutig zu erkennen.
  • Kopien der Datenseite, der Seite drei und der vorherigen Visa (Schengen Visa, USA, Großbritannien, Kanada) wurden angefertigt.
  • Kopien der letzten vorhandenen Visa in den alten Reisepässen wurden angefertigt.

Antragsformular und Belehrung

  • Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes VIDEX-Formular für nationale Visa und die dazugehörige Belehrung

Aktuelle biometrische Passfotos (zwei Stück)

  • Das Passbild ist nicht älter als sechs Monate
  • Das Passbild ist vor einem weißen Hintergrund aufgenommen worden.
  • Das Passbild ist digital nicht verändert worden.

Reisekrankenversicherung

  • Die Versicherung ist für alle Schengen-Staaten gültig.
  • Die Mindestabdeckung beträgt 30.000 € oder 50.000 $
  • Es gibt keine Begrenzung oder Ausschluss von Behandlungen.
  • Die Reisekrankenversicherung ist ab dem ersten Tag der Einreise gültig und mindestens bis zur Aufnahme des Freiwilligendienstes.

Nachweis zum Reisezweck

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

  • Altersgrenze: ohne
  • Ist der Vertrag oder die Vereinbarung wie folgt unterschrieben?
  • persönliche Unterschrift
  • Unterschrift des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
  • Unterschrift der Einsatzstelle oder Zentralstelle oder des Trägers des Freiwilligendienstes

Jugendfreiwilligendienst (FSJ)

  • Altersgrenze: bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
  • Ist der Vertrag oder die Vereinbarung wie folgt unterschrieben?
  • persönliche Unterschrift
  • Unterschrift der Einsatzstelle oder Zentralstelle oder des Trägers des Freiwilligendienstes

Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)

  • Altersgrenze: bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
  • Ist der Vertrag oder die Vereinbarung wie folgt unterschrieben?
  • persönliche Unterschrift
  • Unterschrift der Einsatzstelle oder Zentralstelle oder des Trägers des Freiwilligendienstes

Europäischer Freiwilligendienst (EFD)

  • Altersgrenze: vom vollendeten 17. Lebensjahr bei Dienstbeginn bis zum vollendeten 30. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragsstellung
  • Ist der Vertrag oder die Vereinbarung wie folgt unterschrieben?
  • persönliche Unterschrift
  • Unterschrift einer Nationalen Agentur (Erasmus oder Jugend in Aktion)
  • Unterschrift der koordinierenden Organisation
  • Unterschrift der unterstützenden Organisation oder Träger des Freiwilligendient

Weltwärts und Nord-Süd

  • Altersgrenze: bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres
  • Vertrag oder Vereinbarung über den Freiwilligendienst in Deutschland


Für alle Freiwilligendienste gilt:

Ihr Lebenslauf

  • wurde von Ihnen persönlich verfasst.
  • ist lückenlos nachvollziehbar.
  • enthält die Darstellung Ihrer bisherigen Ausbildung inklusive Nachweis, wie zum Beispiel das letzte Abschlusszeugnis der Schule oder Universität und/oder Arbeitgeberschreiben.
  • enthält Hinweise zu Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit inklusive Nachweis (optional).
  • wurde von Ihnen persönlich unterschrieben.

Ihr Motivationsschreiben

  • wurde von Ihnen persönlich verfasst und unterschrieben.
  • enthält Angaben zum geplanten Freiwilligendienst, den Aufgaben, den beruflichen und persönlichen Erwartungen, den persönlichen Nutzen und Zukunftsplänen.

Sprachzertifikat

Sie haben Grundkenntnisse in der deutschen Sprache?

  • Ja, ich habe Sprachzertifikat
  • Nein, ich habe keine Sprachkenntnisse

Wenn Sie nein angekreuzt haben, reichen Sie zwingend den Nachweis des Trägers des Freiwilligendienst ein, dass auf Sprachkenntnisse verzichtet wird und diese während des Freiwilligendienst erworben werden sollen.

Nachweis der derzeitigen Kommunikationssprache (in der Regel Englisch)

Nachweis finanzieller Mittel

  • Die aufnehmende Organisation trägt die Kosten für Unterbringung und Verpflegung.
  • Nein, ich habe keine Kostenübernahme durch die aufnehmende Organisation.

Wenn Sie nein angekreuzt haben, bringen Sie bitte einen Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung für Unterbringung und Verpflegung.


Visa Gebühren

Die Visa Gebühr beträgt 75,00 Euro und ist in Landeswährung zu zahlen.

Die Gebühr wird im Fall einer Ablehnung oder bei Zurückziehen des Antrages nicht zurückerstattet.

Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Deutschen Botschaft sind kostenlos. Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich.



Ich habe die folgenden Hinweise zur Kenntnis genommen

  • Die Vorlage gefälschter Unterlagen und Dokumente, sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland und eventuell auch für andere Schengen-Staaten führen.
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich dieses Merkblatt gelesen und den Inhalt verstanden habe.
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die Auslandsvertretung mich via E-Mail kontaktieren darf.


Ort, Datum und Unterschrift des Antragstellers

Downloads

Hier erfahren Sie, welche Übersetzer von der Deutschen Botschaft Kairo anerkannt sind.

Anerkannte Übersetzer

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