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Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche

26.06.2024 - Artikel

Die Chancenkarte ist eine neue Rechtsgrundlage (gültig seit dem 1.6.2024) im deutschen Aufenthaltsgesetz, um den gesteuerten Zugang zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu ermöglichen.

Neben der Arbeitsplatzsuche ermöglicht sie auch die Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.

Die Chancenkarte kann auf zwei Wegen erlangt werden:

  • Drittstaatsangehörige, die eine volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation nachweisen und daher als Fachkräfte gelten, können die Chancenkarte bei nachgewiesener Sicherung des Lebensunterhalts ohne weitere besondere Voraussetzungen erhalten.

  • Alle anderen Antragsteller müssen einen ausländischen Hochschulabschluss, einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss (jeweils im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt) oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss nachweisen. Zudem sind entweder einfache deutsche (Niveau A1) oder englische Sprachkenntnisse (Niveau B2) erforderlich. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man für Kriterien wie Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner unterschiedliche Punktzahlen sammeln. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden.

Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert werden kann. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche.

Weitere Informationen zur Chancenkarte (insbesondere ein Self-Check) sowie allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie auf „Make it in Germany

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Schritt 1 - Termin buchen

Die Visagebühren werden in Euro festgesetzt, sind aber in ägyptischen Pfund zu zahlen. Grundsätzlich kann nur Barzahlung akzeptiert werden. Im Ablehnungsfall werden die Gebühren nicht erstattet. …

Schritt 2 - Gebühren

Folgende Unterlagen sind bei jedem Visa-Antrag im Original + 1 Kopie (1-seitig kopiert, nicht geheftet, geklammert oder geklebt) vorzulegen: Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes…

Schritt 3 - Antrag vorbereiten

Die Bearbeitung von nationalen Visa dauert häufig mehrere Wochen bis Monate, da teilweise Inlandsbehörden zu beteiligen sind. Auf die Bearbeitungsdauer und das Votum der Inlandsbehörden kann die…

Schritt 4 - Bearbeitung an der Auslandsvertretung

Ihr Visum ist fertig und Sie wurden gebeten, Ihren Pass an der Botschaft abzugeben oder abzuholen? Dann können Sie zu folgenden Zeiten zur Botschaft kommen: Ausgabe der Reisepässe mit…

Schritt 5 - Visierung Ihres Passes

Kennen Sie schon folgende Websites? bildwww.zoll.de (Link)www.bundespolizei.de (Link)www.make-it-in-Germany.com (Link)www.ankommenapp.de (Link)www.tatsachen-ueber-Deutschland.de…

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