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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Im Rahmen des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens besteht die Möglichkeit, dass Ihre Unterlagen bereits durch die Ausländerbehörde geprüft werden. Sofern die Ausländerbehörde dem Antrag zustimmt, erlässt sie eine Vorabzustimmung. Diese reichen Sie mit den weiteren im Merkblatt aufgeführten Unterlagen ein. Da die Zustimmung der Ausländerbehörde und soweit notwendig der Bundesagentur für Arbeit in diesem Fall vorab vorliegen, kann eine schnellere Bearbeitung erfolgen.
Es ist allerdings nicht möglich, dass reguläre Verfahren und das Beschleunigte Fachkräfteverfahren parallel zu betreiben.