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Anerkennungsmaßnahmen
Sofern Sie noch keine Fachkraft sind, da Ihre Qualifikation nicht vollständig anerkannt ist, können Sie ein Visum zur Durchführung einer Anerkennungsmaßnahme beantragen.
Anschließend können Sie die Arbeit in Deutschland aufnehmen.
Weitere Informationen
Mehr Informationen zum Thema „Pflegekräfte“ finden Sie auf unserem Merkblatt (Link)
§16d AufenthG - Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation (Pflegekräfte)
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist seit 01. März 2020 in Kraft.
Wichtig für alle Interessierten Visumantragsteller in diesem Zusammenhang finden Sie hier
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) eingerichtet. Sie ergänzt das bestehende Beratungsangebot und richtet sich an Fachkräfte, die im Ausland leben und von dort den Antrag auf Anerkennung stellen möchten.