Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt Praktikum

16.11.2023 - Artikel

Ein Praktikum ist eine befristete Tätigkeit – meist für mehrere Wochen oder Monate – was durch die Übernahme einer praktischen Tätigkeit einen Einblick in den Berufsalltag ermöglicht. Es dient entweder der Berufswahlvorbereitung oder dem Erwerb von Berufserfahrung.

Bei Minderjährigen ist zusätzlich bei Antragstellung die Anwesenheit der Sorgeberechtigten notwendig!

Bitte bringen Sie hierzu einen Nachweis Ihrer Sorgeberechtigung mit (Geburtsurkunde oder gerichtliches Urteil). Alternativ kann auch ein notariell beglaubigtes Einverständnis der Sorgeberechtigten sowie dessen Passkopien eingereicht werden.


Weitere Informationen

nach oben