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Passabholung
Passabholung
Sie haben Ihren Reisepass zusammen mit dem Antrag auf Schengen-VISA bei TLScontract eingereicht?
Dann erhalten Sie Ihren Reisepass auch über TLS zurück. TLS informiert sie, sobald Ihr Reisepass abgeholt werden kann.
Den aktuellen Stand Ihres Visums können Sie hier nachvollziehen.
Sie haben Ihren Reisepass mit Ihrem Visum erhalten?
Dann prüfen Sie bitte unverzüglich die Angaben auf dem Visa-Etikett!
- Ist Ihr Name richtig geschrieben?
- Stimmt die Gültigkeit Ihres Visums mit den beantragten und geplanten Reisezeiten überein?
- Stimmt die Anzahl der Einreisen mit Ihrem Antrag überein? (Single Entry/Multiple Entry)
Wenn ja, – Gute Reise!
Sie haben einen Fehler entdeckt?
Dann melden Sie sich unverzüglich bei uns! Fehlerhafte Einträge in Ihrem Visum können zu Problemen bei der Einreise führen. Nach Antritt der Reise kann die Visastelle keine Korrekturen mehr vornehmen.
Ihr VISA ist fertig und Sie wurden gebeten, Ihren Pass an der Botschaft abzugeben oder abzuholen?
Dann können Sie zu folgenden Zeiten zur Botschaft kommen:
Ausgabe der Reisepässe mit Visa
Sonntag 13:00 - 15:00 Uhr
Montag 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr
Annahme von nachgeforderten Unterlagen, Reisepässen und Krankenversicherungen
Sonntag 08:00 - 11:00 Uhr
Montag 08:00 - 11:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 11:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag keine Annahme!
Bitte denken Sie daran:
Barmittel über 10.000 Euro müssen angemeldet werden.
Reisende, die aus der Europäischen Union in ein Drittland ausreisen oder aus einem Drittland in die Europäische Union einreisen, sind seit dem 15. Juni 2007 verpflichtet, mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr anzumelden. Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht (Nicht- bzw. Falschmeldung) drohen Geldstrafen bis zu 1 Million Euro.
Für weitere zollrechtliche Bestimmungen informieren Sie sich bitte unter www.zoll.de
Mein Visum wurde abgelehnt. Was kann ich jetzt tun?
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Ablehnungsgründe und Rechtsmittel“.