Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visa und Einreise

Sie können gegen jeden abgelehnten Bescheid beim Verwaltungsgericht Berlin Klage einreichen, dass bedeutet

1. sofort nach Erhalt des Ablehnungsbescheides ohne, dass Sie remonstrieren

2. nach einer Remonstration, wenn Sie den Remonstrationsbescheid erhalten

Alle Bescheide erhalten eine dahingehende Rechtsbehelfsbelehrung. Das Gericht überprüft, ob Ihnen ein Anspruch auf Visumserteilung zusteht oder ob die Ablehnung Ihre Rechte verletzt.

1. Fristen

Die Rechtsbehelfsbelehrung im Ablehnungs- oder Remonstrationsbescheid enthält eine Frist zur Klageerhebung von einem Monat nach Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids.

2. Form

Informationen zur Form und Inhalt der Klage können Sie unter der Internetseite der Berliner Justiz nachlesen.

Sie können den Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht selbst führen und Klage erheben oder sich z. B. durch ein volljähriges Familienmitglied nach §15 AO, §11 LPartG, einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer i.S.d. §67 Absatz 2 Satz 1 VwGo vertreten lassen. Auch Personen mit Befähigung zum Richteramt oder Streitgenossen können Sie im Prozess unentgeltlich vertreten.

3. Ablauf des Verfahrens

Wie lange Klageverfahren dauern, ist vom spezifischen Einzelfall abhängig. Es kann sich um mehrere Monate handeln. Das Führen der Klageverfahren ist die Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes in Berlin. Die Botschaft kann in laufenden Klageverfahren nur auf Weisung des Auswärtigen Amtes tätig werden. Die Klage beendet jedes laufende Remonstrationsverfahren, auch wenn dieses noch nicht entschieden wurde. Wenn Sie remonstriert haben und dann Klage erheben, wird das Remonstrationsverfahren nicht weiter bearbeitet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das bisher freiwillig eingeräumte Remonstrationsverfahren wird ab dem 1.7.2025 weltweit abgeschafft, um insgesamt mehr Visumanträge bearbeiten und die Wartezeiten auf Visumentscheidungen verkürzen zu können.
  • Falls Ihr Visumantrag ab dem 1.7.2025 abgelehnt wird, sehen Sie bitte von Remonstrationen an die Botschaft / das Generalkonsulat ab. Die Botschaft / das Generalkonsulat wird solche Remonstrationen nicht mehr bearbeiten.
  • Gegen eine Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) erheben. Das muss in deutscher Sprache geschehen und ist mit Gerichtskosten verbunden.
  • Es gilt mehr denn je: Verringern Sie das Risiko einer Ablehnung, indem Sie die erforderlichen Unterlagen von vornherein vollständig einreichen. Falls die Visastelle Unterlagen nachfordert, liefern Sie diese bitte rechtzeitig nach.
  • Sie haben auch nach einer Ablehnung selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen.
nach oben