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Besonderheiten für minderjährige Antragsteller-/innen
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung beider Sorgeberechtigten zur Beantragung eines Visums. Dies gilt auch, obwohl das Recht der Mutter zur Hege und Pflege (hadana) mit dem 15. Lebensjahr endet.
Dem Visumantrag ist daher eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile beizufügen, wenn die Eltern nicht gemeinsam mit dem Kind das Visum beantragen und gemeinsam reisen.