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Visa für Praktika
Allgemeine Informationen
Studienfachbezogenes Praktikum
Für ein studienfachbezogenes Praktikum bedarf es des Einvernehmens der Bundesagentur für Arbeit. Als Nachweis benötigen Sie eine Original-Immatrikulationsbescheinigung. Bitte lassen Sie hierzu den entsprechenden Vordruck bei Ihrer Universität ausfüllen und übersenden Sie diesen gemeinsam mit einer Kopie Ihres Reisepasses an den Arbeitgeber in Deutschland.
Voraussetzungen für ein studienfachbezogenes Praktikum sind folgende:
- Sie haben bereits mindestens 4 Fachsemester absolviert.
- Das beabsichtigte Praktikum steht in einem unmittelbaren fachlichen Zusammenhang mit Ihrem Universitätsstudium.
- Das Praktikum ist auf eine Dauer von max. 12 Monaten begrenzt.
- Das Praktikantenentgelt beträgt mindestens 992 € netto pro Monat bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Sollte kein Entgelt oder ein geringeres gezahlt werden, benötigen Sie eine Verpflichtungserklärung oder einen Nachweis über ausreichendes Eigenkapital zum Lebensunterhalt.
Da es sich bei einem Praktikum um eine Arbeitsaufnahme handelt, ist – auch bei einem unentgeltlichen Praktikum – das vorherige Einvernehmen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
EU-geförderte Praktika
Für Praktika im Rahmen eines von der EU finanziell geförderten Programms bedarf es nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Von der EU geförderte Programme sind z.B. Leonardo, Phare, Marie Curie, Sokrates und Tacis. Auch betriebliche Praktika, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden (z.B. Bundesprogramm XENOS), können zustimmungsfrei sein. Hierfür sind im Einzelfall die Ausgestaltung und der Zweck des Praktikums zu prüfen.
Praktika im Rahmen offizieller Austauschprogramme
Für ein Praktikum bis zu einem Jahr im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms von Verbänden und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder studentischen Organisationen bedarf es des Einvernehmens der Bundesagentur für Arbeit. Die Praktika können absolviert werden von Personen, die im Ausland studieren oder ein Studium abgeschlossen haben. Für Studienabsolventinnen und -absolventen erteilt die Bundesagentur für Arbeit das Einvernehmen in aller Regel nur, wenn der Hochschulabschluss nicht länger als 18 Monate zurückliegt.
Praktika von Fach- und Führungskräften
Für Fach- und Führungskräfte, die ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, EU-Mitteln oder Mitteln internationaler zwischenstaatlicher Organisationen wie z.B. Weltbank oder ILO erhalten, ist kein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Als Fachkräfte sind in diesem Zusammenhang Personen zu verstehen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder über eine mindestens sechsjährige, einschlägige Berufserfahrung verfügen. Führungskräfte sind Personen mit Leitungsfunktion, die über ein abgeschlossenes Fach- bzw. Hochschulstudium oder über einen vergleichbaren internationalen Abschluss verfügen.
Von der Bundesagentur für Arbeit vermittelte Praktika mit Höchstdauer von 9 Monaten
Hierunter fallen z.B. die von der Bundesagentur für Arbeit vermittelten Praktikantinnen und Praktikanten (z.B. in das Hotelgewerbe vermittelte Hotelfachschülerinnen und -schüler), für die die Bundesagentur für Arbeit eine Vermittlungsbestätigung ausgestellt hat.
Antrag auf Einvernehmen
Den Antrag auf Einvernehmen muss Ihr Praktikumsgeber in Deutschland bei der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) stellen. Das Antragsformular, Informationen zum Verfahren und den notwendigen Unterlagen sowie die Kontaktadresse der Bundesagentur für Arbeit findet Ihr Arbeitgeber auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Sobald der Arbeitgeber die Bescheinigung über das Einvernehmen durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, leitet er diese an Sie weiter, damit Sie den Visumsantrag stellen können.
Erforderliche Unterlagen
Bitte legen Sie ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes VIDEX-Formular für nationale Visa, sowie die Belehrung und die Erklärung zur Erreichbarkeit vor.
Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und ihr Einverständnis erklären.
Bitten legen Sie zwei aktuelle biometrische Passfotos vor. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Weitere Hinweise zu biometrischen Passfotos finden Sie hier.
Bitte legen Sie Ihren Reisepass vor. Dieser darf nicht älter als 10 Jahre sein und muss noch mindestens zwei leere Seiten haben. Bitte achten Sie auch darauf, dass der Reisepass unterschrieben ist und noch mindestens drei Monate nach begehrter Visumdauer gültig ist.
Wenn das Praktikum in der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Dauer, die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe eines eventuell gezahlten Entgelts spielen dabei keine Rolle. Es wird eine sogenannte Expat-Versicherung (Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung) für den gesamten geplanten Aufenthalt benötigt.
Bitte legen Sie einen Praktikumsvertrag vor, aus dem die Höhe des monatlichen Entgelts hervorgeht.
Für den Fall das Ihr Praktikumsentgelt weniger als monatlich 992 EUR brutto beträgt, müssen zusätzliche Finanzierungsnachweise vorgelegt werden.
Mögliche Nachweise können sein:
- Eine Verpflichtungserklärung einer Einladerin/eines Einladers in Deutschland oder
- eine Stipendienzusage oder
- ein Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.
Bitte legen Sie die Bestätigung über das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit vor, falls diese für das Praktikum erforderlich ist.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Sie werden dafür von TLScontact oder der Botschaft entsprechend informiert.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel mindestens sechs Wochen einkalkulieren
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75€ und ist zahlbar in EGP. Für Kinder unter 18 Jahren beträgt die Gebühr 37,50€. Sonstige Ausnahmen werden von der Botschaft selbstständig geprüft.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über das Onlinesystem der Botschaft.