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Visum zum Schulbesuch und Schulaustausch
Allgemeine Informationen
Ein Visum für einen Schulbesuch kann erteilt werden, wenn die Schule in Deutschland einen internationalen Charakter hat. Dies kann unter anderem durch eine Zusammensetzung von Schülerinnen und Schülern verschiedener Nationalitäten oder durch die Ausgabe internationaler/binationaler Schulabschlüsse belegt werden. Ein Schulbesuch ist in der Regel ab der 9. Klassenstufe möglich. Es können Visa zum Besuch einer Schule in Deutschland entweder für ein Schulhalbjahr oder ein ganzes Schuljahr ausgestellt werden.
Außerdem kann ein Visum für einen Schulaustausch erteilt werden, wenn ein zusammenhängender längerer Aufenthalt von ausländischen Schülerinnen und Schülern im Bundesgebiet vorgesehen ist oder wenn Schülerinnen und Schüler ausländische Austauschpartnerinnen und Austauschpartner zugewiesen bekommen, bei deren Familien sie während des späteren oder früheren Aufenthaltes im Gastland untergebracht sind. Ein Schulaustausch kann von einer anerkannten Austauschorganisation vermittelt werden.
Erforderliche Unterlagen
Bitte legen Sie ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes VIDEX-Formular für nationale Visa, sowie die Belehrung und die Erklärung zur Erreichbarkeit vor.
Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und ihr Einverständnis erklären.
Bitten legen Sie zwei aktuelle biometrische Passfotos vor. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Weitere Hinweise zu biometrischen Passfotos finden Sie hier.
Bitte legen Sie Ihren Reisepass vor. Dieser darf nicht älter als 10 Jahre sein und muss noch mindestens zwei leere Seiten haben. Bitte achten Sie auch darauf, dass der Reisepass unterschrieben ist und noch mindestens drei Monate nach begehrter Visumdauer gültig ist.
Bitte legen Sie einen Nachweis mit, dass Sie in Deutschland krankenversichert sind. Meist wird dieser Nachweis von der Schule oder Austauschorganisation beigebracht.
Bitte legen Sie Nachweise über den Schulbesuch/Schulaustausch vor.
Für den Aufenthalt in Deutschland zum Schulbesuch müssen Ihnen monatlich mindestens 992,00€ zur Verfügung stehen. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für mindestens ein Jahr, also mindestens 11.904,00€ nachzuweisen.
Mögliche Nachweise können sein:
- Eine Verpflichtungserklärung einer Einladerin/eines Einladers in Deutschland oder
- eine Stipendienzusage oder
- ein Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Sie werden dafür von TLScontact oder der Botschaft entsprechend informiert.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel mindestens vier Wochen einkalkulieren.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75€ und ist zahlbar in EGP. Für Kinder unter 18 Jahren beträgt die Gebühr 37,50€. Sonstige Ausnahmen werden von der Botschaft selbstständig geprüft.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über das Onlinesystem der Botschaft.