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Visa für Studierende

18.10.2026 - Artikel

Allgemeine Informationen

Ausländische Studierende, die von einer deutschen Hochschule zugelassen worden sind (ggf. mit studienvorbereitendem Sprachkurs) oder von einem Studienkolleg angenommen worden sind, können ein Visum für ein Studium in Deutschland beantragen. Es ist empfehlenswert, sich so früh wie möglich um die Zulassung bzw. Zusage der Hochschule zu kümmern.

Bitte beachten Sie:

  • Ägyptische Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Dokumente nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Wenn Ihre Familie zusammen mit Ihnen nach Deutschland ziehen soll, dann buchen Sie bitte auch für Ihre Familie einen Termin bei TLScontact.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte legen Sie ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes VIDEX-Formular für nationale Visa, sowie die Belehrung und die Erklärung zur Erreichbarkeit vor.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und ihr Einverständnis erklären.

Bitten legen Sie zwei aktuelle biometrische Passfotos vor. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Weitere Hinweise zu biometrischen Passfotos finden Sie hier.

Bitte legen Sie Ihren Reisepass vor. Dieser darf nicht älter als 10 Jahre sein und muss noch mindestens zwei leere Seiten haben. Bitte achten Sie auch darauf, dass der Reisepass unterschrieben ist und noch mindestens drei Monate nach begehrter Visumdauer gültig ist.

Studierende werden in der Regel bei Aufnahme des Studiums mit der Immatrikulation versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Falls Sie vor Immatrikulation einreisen möchten oder bei Beantragung des Visums keine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen, muss für den Zeitraum zwischen Einreise und Immatrikulation eine private Krankenversicherung, sogenannte Incoming-Krankenversicherung abgeschlossen werden. In der Regel genügt eine Gültigkeit der Incoming-Krankenversicherung von drei Monaten.

Bitte legen Sie Ihre Zulassung zum Studium oder Immatrikulationsbescheinigung vor.

Falls Sie eine studienvorbereitende Maßnahme (Studienkolleg / Sprachkurs / Praktikum) absolvieren, legen Sie bitte Nachweise darüber vor.

Bitte legen Sie einen Nachweis vor, dass sie die für den Studiengang erforderlichen sprachlichen Voraussetzungen erfüllen, sofern die Bildungseinrichtung diese im Zulassungsbescheid noch nicht geprüft hat.

Für den Aufenthalt in Deutschland zum Studieren müssen Ihnen monatlich mindestens 992,00€ zur Verfügung stehen. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für mindestens ein Jahr, also mindestens 11.904,00€ nachzuweisen.

Studienbewerbern ohne Zulassungsbescheid, die ein Visum nach § 17 Abs. 2 AufenthG zur Studienplatzsuche beantragen, müssen abweichend mindestens 1.091,00€ monatlich (13.092,00€ im Jahr) zur Verfügung stehen.

Mögliche Nachweise können sein:

  • Eine Verpflichtungserklärung einer Einladerin/eines Einladers in Deutschland oder
  • eine Stipendienzusage oder
  • ein Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.

Bitte legen Sie einen lückenlosen Lebenslauf im Europass-Format vor.

Bitte legen Sie ein persönliches, formloses Motivationsschreiben für Ihr Studium vor.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Sie werden dafür von TLScontact oder der Botschaft entsprechend informiert.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel mindestens acht Wochen einkalkulieren.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75€ und ist zahlbar in EGP. Für Kinder unter 18 Jahren beträgt die Gebühr 37,50€. Sonstige Ausnahmen werden von der Botschaft selbstständig geprüft.

Terminvereinbarung

Einen Termin für die Visumbeantragung können Sie über TLScontact vereinbaren.

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