Zum 29.07.2026 ist das „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ in Kraft getreten.
Seitdem ist die Zustimmung der Ausländerbehörde in den meisten Fällen erforderlich, damit eine Vaterschaftsanerkennung rechtswirksam wird. In diesen Fällen ist das Vorliegen der ausländerbehördlichen Zustimmung Voraussetzung für die weiteren Antragstellungen (z.B. Pass, Visa). In Ihrem Antrag wird dieses Erfordernis jeweils geprüft. Wenn Sie die Beurkundung wünschen, schicken Sie uns bitte die untenstehenden Unterlagen vollständig zu.