Amtsbezirk: Ägypten
Konsularischer Zuständigkeitsbereich:
Die Botschaft Kairo ist für Ihren Visaantrag zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Ägypten haben (in der Regel ab sechs Monaten Aufenthalt). Die Botschaft ist unabhängig davon derzeit für Antragsteller zuständig, die sich in Syrien, Libyen, im Jemen und im Sudan (außer Anträge auf Familiennachzug zu Schutzberechtigten) gewöhnlich aufhalten.
Konsularische Dienstleistungen:
Es werden alle konsularischen Dienstleistungen angeboten. Bei Konsularangelegenheiten wie z.B. Passbeantragungen, Bescheinigungen etc. ist die Botschaft Kairo für Personen zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Ägypten und im Sudan haben. Nähere Informationen finden Sie hier.