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Bundestagswahl 2025: Kuriermitbenutzung
Wichtige Informationen zur Bundestagswahl 2025 und zur Kuriermitbenutzung der Botschaft Kairo
+++ Achtung: Kurierschluss für Rücksendung von Wahlunterlagen über den Botschaftskurier ist der 18. Februar 2025, 19 Uhr +++
> Falls Sie sich noch nicht bei Ihrem Wahlamt ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, raten wir Ihnen, dies umgehend zu tun!
> Aktuelle Informationen zum Ablauf der Wahl, auch zur Briefwahl, finden Sie stets auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
> Das Auswärtige Amt bemüht sich, Sie durch die Option der Kuriermitbenutzung und den Einsatz von Sonderkurieren so gut wie möglich bei Ihrer Briefwahl zu unterstützen!
1. Was bedeutet Kuriermitbenutzung?
Da die Bundestagswahl vorgezogen ist, ist der Briefwahlzeitraum verkürzt. Das Zeitfenster ist zudem besonders knapp für Auslandsdeutsche. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Sie durch die Option der Kuriermitbenutzung und den Einsatz von Sonderkurieren so gut wie möglich zu unterstützen! Wir bieten Ihnen an, den diplomatischen Kurier des Auswärtigen Amtes für den Versand von Wahlunterlagen (s. unten) mitzubenutzen, sofern Sie zu der Einschätzung gelangen, dass damit Ihre Wahlunterlagen möglicherweise sicherer bzw. zeitgerechter aus Deutschland in Ägypten eintreffen bzw. umgekehrt.
Das Auswärtige Amt übernimmt dabei den Versand zwischen der Kurierstelle in Berlin und der Botschaft Kairo bzw. umgekehrt. Der Versand von Wahlunterlagen zwischen Wahlämtern und der Kurierstelle in Berlin und umgekehrt erfolgt durch die Deutsche Post. Bei der Botschaft eingegangene Unterlagen müssen Sie bei der Botschaft abholen. Eine Nutzung des diplomatischen Kuriers ist für die Wahlteilnahme keinesfalls zwingend. Es wird weiterhin empfohlen, auch alle privaten Möglichkeiten der Mitnahme von Wahlunterlagen zu prüfen!
2. Kann ich meinen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis über den Kurier der Botschaft versenden?
Zunächst: Falls Sie sich noch nicht bei Ihrem Wahlamt ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, raten wir Ihnen, dies umgehend zu tun! Prüfen Sie anhand der Informationen auf der Webseite der Bundeswahlleiterin, welchen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis Sie stellen müssen.
• Handelt es sich um einen Antrag nach Anlage 2) zur BWahlO, können Sie diesen i.d.R. elektronisch/per Email an Ihr Wahlamt schicken. Informieren Sie sich bei Ihrem Wahlamt über die Bedingungen.
• Müssen Sie einen Antrag nach Anlage 2a) zur BWahlO stellen, können Sie diesen über den Botschaftskurier übermitteln. Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit der Passstelle auf (passstelle@kair.diplo.de). Gleiches gilt, wenn Sie über keinen Internet-Zugang oder Email-Adresse zur Versendung Ihres Antrags auf Eintragung ins Wählerregister verfügen.
3. Kann ich meine Briefwahlunterlagen (inkl. Stimmzettel) über das Auswärtige Amt in Berlin an die Botschaft Kairo schicken lassen?
Ja. Sie können sich Ihre Briefwahlunterlagen per Post direkt an Ihre Adresse in Ägypten schicken lassen oder aber über die Kurierstelle im Auswärtigen Amt an die Botschaft Kairo. Wenn Sie diesen Service nutzen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
• Bitte registrieren Sie sich individuell bei der Botschaft Kairo. Schicken Sie eine Email an passstelle@kair.diplo.de unter Mitteilung Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums, Ihrer Telefonnummer in Ägypten und Ihrer Emailadresse. Bitte fügen Sie einen Scan Ihres deutschen Reisepasses oder Personalausweises bei. Sofern Sie Ihre Wahlunterlagen durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen wollen, geben Sie bitte zudem deren Namen, Geburtsdatum, Pass- bzw. Ausweisnummer an (s. auch unter 4.). Wenn Sie sich nicht registrieren, können wir Sie nicht über den Eingang der Wahlunterlagen informieren und Sie müssen ggf. mehrmals bei der Botschaft in Zamalek nachfragen, ob Ihre Unterlagen eingegangen sind.
• Geben Sie bei Eintragung ins Wählerverzeichnis gegenüber Ihrem Wahlamt folgende Versandadresse für die Wahlunterlagen an: Auswärtiges Amt, für Botschaft Kairo, Kurstraße 36, 10117 Berlin.
• Sie müssen Ihr Wahlamt auf Folgendes hinweisen: Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten und nach Möglichkeit. dessen Geburtsdatum enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit der zuvor genannten Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert.
4. Was muss ich tun, um meine Wahlunterlagen von der Botschaft zu erhalten?
Sobald Ihre Wahlunterlagen bei uns eingegangen sind erhalten Sie eine Benachrichtigung per Email, falls Sie sich registriert haben (s. Frage 3). Rufen Sie Ihre Emails daher unbedingt regelmäßig, mehrmals täglich ab! Sie können jederzeit auch persönlich bei der Botschaft in Zamalek nachfragen, ob Ihre Unterlagen eingegangen sind. Sie müssen Ihre Wahlunterlagen grundsätzlich persönlich bei der Botschaft (Außenschalter) unter Vorlage Ihres Reisepasses oder Personalausweises innerhalb der Öffnungszeiten (So-Mi, 8.30-16.30, Do 8.30-13.30, am 17.02. und 18.02. im Rahmen von Sonderöffnungszeiten auch bis 19 Uhr) abholen.
Sie können auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Diese muss eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des deutschen Ausweisdokuments des Empfängers der Unterlagen sowie das eigene Ausweisdokument mit sich führen. In der Vollmacht müssen der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Passnummer sowohl des Empfängers der Briefwahlunterlagen als auch der bevollmächtigten Person enthalten sein.
5. Wann werden die Wahlunterlagen bei der Botschaft zur Abholung bereitliegen?
Dies hängt maßgeblich davon ab, wann die Wahlämter Ihre Wahlunterlagen an die Kurierstelle in Berlin verschicken und welche Postlaufzeiten tatsächlich im Inland gelten. Rechnen Sie mit einem sehr kurzfristigen Eingang Ihrer Wahlunterlagen bei der Botschaft vor der Wahl. Rufen Sie bitte insbesondere ab dem 12.2. Ihre Emails mehrfach täglich ab und stellen Sie sich darauf ein, die Unterlagen ggf. sehr kurzfristig an der Botschaft in Zamalek abzuholen – ggf. auch erst sehr kurz vor oder sogar am Tag des Kurierschlusses für eine Rücksendung (18. Februar, 19 Uhr - s. auch unter Frage 6)!
6. Kann ich meine ausgefüllten Wahlunterlagen inkl. Stimmzettel auch über den Kurier der Botschaft nach Deutschland schicken lassen?
Ja. Bereiten Sie Ihre Unterlagen so vor, als würden Sie sie in Deutschland in den Briefkasten einwerfen, d.h. verschließen Sie den Umschlag sorgfältig und prüfen Sie die Richtigkeit der Zieladresse Ihres Wahlamtes. Geben Sie Ihre Unterlagen dann so früh wie möglich bei der Botschaft (Außenschalter) im Rahmen der Öffnungszeiten (So-Mi, 8.30-16.30, Do 8.30-13.30, am 17.02. und 18.02. im Rahmen von Sonderöffnungszeiten auch bis 19 Uhr) ab. Spätestes Datum für die Abgabe Ihrer Wahlunterlagen zur Kuriermitbenutzung ist der 18. Februar 2025, 19 Uhr.
Die Abgabe ausgefüllter Briefwahlunterlagen ist ausschließlich durch die Wahlberechtigten selbst möglich, da eine Haftungsausschluss-Erklärung unterschrieben werden muss. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können von der Botschaft nur unter gleichzeitiger Vorlage der Haftungsausschluss-Erklärung zur Nutzung des amtlichen Kurierweges angenommen werden. Einen Vordruck erhalten Sie bei Vorsprache bei der Botschaft.
7. Kann ich meine Wahlunterlagen auch an einem anderen Ort, z.B. Honorarkonsulat Alexandria oder bei dem externen Visadienstleister TLS abholen bzw. abgeben? Oder können Sie mir meine Unterlagen per Post innerhalb Ägyptens weiterleiten bzw. kann ich meine Unterlagen per Post an die Botschaft zur Kurierweiterleitung schicken?
Dies ist leider nicht möglich.
8. Kann ich meine über den Kurier an die Botschaft versandten Wahlunterlagen abholen, ausfüllen und direkt wieder bei der Botschaft zur Kurierrücksendung abgeben?
Ja! Da Ihre Briefwahlunterlagen bei einer späten Versendung durch die Wahlämter ggf. äußerst kurzfristig vor dem oder am Tag des Kurierschlusses (18. Februar) für Sie bereitliegen werden, kann dies in vielen Fällen sogar nötig sein. Denken Sie bitte unbedingt daran, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich ausfüllen müssen, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich!
9. Haftungsausschluss
Bitte beachten Sie, dass bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen ist. Dies gilt für Verspätungen aller Art. Eine Nachverfolgung der Sendungen ist nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, Ihre Emailerreichbarkeit für die Mitteilung zum Bereitliegen von Wahlunterlagen bei der Botschaft sicherzustellen.