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Visum zum Sprachkurs

18.10.2026 - Artikel

Allgemeine Informationen

Gemäß § 16f Absatz 1 Aufenthaltsgesetz ist die Erteilung eines Visums für einen nicht-studienvorbereitenden Intensivsprachkurs in Deutschland möglich.

Unter einem Intensivsprachkurs versteht man einen Kurs mit mindestens 18 Wochenstunden Deutschunterricht. Wochenend- oder Abendkurse fallen nicht darunter. Es darf sich bei dem Kurs auch nicht um einen Integrationskurs für bereits in Deutschland lebende Ausländer handeln.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs ist zudem die Ausübung einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt.

Informationen für einen studienvorbereitenden Sprachkurs finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

Bitte legen Sie ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes VIDEX-Formular für nationale Visa, sowie die Belehrung und die Erklärung zur Erreichbarkeit vor.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und ihr Einverständnis erklären.

Bitten legen Sie zwei aktuelle biometrische Passfotos vor. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Weitere Hinweise zu biometrischen Passfotos finden Sie hier.

Bitte legen Sie Ihren Reisepass vor. Dieser darf nicht älter als 10 Jahre sein und muss noch mindestens zwei leere Seiten haben. Bitte achten Sie auch darauf, dass der Reisepass unterschrieben ist und noch mindestens drei Monate nach begehrter Visumdauer gültig ist.

Sprachschülerinnen und Sprachschüler benötigen eine sogenannte Expat-Versicherung (Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung) für den gesamten geplanten Aufenthalt, weil sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden.

Bitte legen Sie eine schriftliche Bestätigung über die Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Wochenstunden Deutschunterricht vor.

Falls Sie bereits einen Deutschsprachkurs besucht haben, legen Sie bitte Abschlusszeugnisse/Zertifikate oder Ähnliches vor.

Für den Aufenthalt in Deutschland für einen Sprachkurs müssen Ihnen monatlich mindestens 1091,00€ (bei studienvorbereitendem Sprachkurs mindestens 992,00€) zur Verfügung stehen. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für mindestens ein Jahr, also mindestens 13.092,00€ (bei studienvorbereitendem Sprachkurs mindestens 11.904,00€) nachzuweisen.

Mögliche Nachweise können sein:

  • Eine Verpflichtungserklärung einer Einladerin/eines Einladers in Deutschland oder
  • eine Stipendienzusage oder
  • ein Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.

Legen Sie bitte ein persönliches, formloses Motivationsschreiben vor.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Sie werden dafür von TLScontact oder der Botschaft entsprechend informiert.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel mindestens acht Wochen einkalkulieren.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75€ und ist zahlbar in EGP. Für Kinder unter 18 Jahren beträgt die Gebühr 37,50€. Sonstige Ausnahmen werden von der Botschaft selbstständig geprüft.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über das Onlinesystem der Botschaft.

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