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Bescheinigungen
Entscheidung über ein Visum, © colourbox
Eine konsularische Bescheinigung ist ein Dokument, in dem die Botschaft überprüfbare Tatsachen bestätigt. Bescheinigungen können von ägyptischen aber auch von deutschen Behörden verlangt werden.
Für die Ausstellung einer Bescheinigung müssen Sie der Botschaft die jeweiligen Tatsachen nachweisen, beispielsweise durch geeignete Dokumente.
Unten haben wir die häufigsten Arten von Bescheinigungen, die Voraussetzungen für deren Erteilung und die jeweils anfallenden Gebühren zusammengestellt.
Sollte eine andere Art der Bescheinigung von Ihnen verlangt werden, so schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Die Pass- und Legalisationsstelle kann Sie dann darüber beraten, welche Bescheinigung möglich ist, oder ob es einfachere Alternativen zu einer Bescheinigung gibt.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren ausschließlich in ägyptischen Pfund in bar nach dem jeweils geltenden Umrechnungskurs der Zahlstelle der Botschaft Kairo zu entrichten sind. Dieser orientiert sich an dem allgemeinen Wechselkurs. Eine Zahlung in Euro oder per Kreditkarte ist leider nicht möglich.
Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung müssen Sie persönlich bei der Botschaft erscheinen. Sie können dafür werktags ohne Termin zwischen 9.30 und 10.30 Uhr zur Botschaft kommen.
Bitte bringen Sie die folgenden Dokumente zu Ihrem Termin mit:
- das ausgefüllte Formular Ihres Versicherungsträgers
- Reisepass oder Personalausweis
Gebührenfrei
Bei der Einschulung deutscher Kinder verlangen ägyptische Schulen in der Regel eine Bescheinigung der Botschaft, dass keine Einwände gegen den Schulbesuch bestehen. Die Botschaft hat den zuständigen Behörden gegenüber kommuniziert, dass die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich keine Einwände gegen den Schulbesuch eines Kindes hat – in vielen Fällen werden jedoch weiterhin derartige Bescheinigungen verlangt.
Sollten Sie eine solche Bescheinigung benötigen, senden Sie uns bitte eine Anfrage an die Pass- und Legalisationsstelle. Sie können dafür das folgende Formular verwenden oder die Anfrage einfach in die E-Mail schreiben.
Bitte nennen sie in der E-Mail/im Kontaktformular aber unbedingt, in deutscher und arabischer Schreibweise, da die Bescheinigung auf Arabisch erstellt wird:
- Den Namen des Kindes, das die Bescheinigung benötigt.
- Den Namen und den Ort der Schule,
- und hängen Sie an die E-Mail folgende Dokumente an:
- Passkopien beider Sorgeberechtigten (nur die Seite mit den Personendaten)
- Passkopie des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes. Ägyptische Geburtsurkunden müssen von einem von der Botschaft anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und legalisiert vorgelegt werden. Informationen zur Legalisation finden Sie hier.
Die Pass- und Legalisationsstelle wird sich bei Ihnen melden und einen Termin für die Abholung der Bescheinigung nennen.
Beide Eltern müssen bei der Abholung anwesend sein. Ist nur ein Elternteil anwesend oder holt ein Dritter die Bescheinigung für die Eltern ab, so muss für jeden Elternteil, der nicht persönlich erscheint, eine unterschriebene Vollmacht vorgelegt werden.
Gebühr: 34,07 Euro
In Ägypten existiert kein Meldewesen. Wenn eine deutsche Behörde einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in Ägypten verlangt, und Sie uns diesen Wohnsitz belegen, kann die Botschaft darüber eine Bescheinigung ausstellen.
Senden Sie uns bitte eine Anfrage an die Pass- und Legalisationsstelle. Sie können dafür auch das folgende Formular verwenden oder die Anfrage einfach in die E-Mail schreiben.
Bitte nennen Sie in der E-Mail/im Kontaktformular Ihre persönlichen Daten und hängen Sie folgende Dokumente an die E-Mail an:
- Eine Kopie Ihres Reisepasses (Lichtbildseite sowie Ihr ägyptisches Visum)
- Nachweis über die Wohnung und Adresse, beispielsweise durch die Kopie eines Mietvertrags
- Die Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz.
Die Pass- und Legalisationsstelle wird sich bei Ihnen melden und einen Termin für die Abholung der Bescheinigung nennen.
Gebühr: 34,07 Euro
Zur Beantragung einer konsularischen Bescheinigung zur Eheschließung in Ägypten beachten Sie bitte folgende Schritte:
1. Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus. Das Antragsformular enthält detaillierte Handreichungen über die notwendigen Angaben und Dokumente. Bitte befolgen Sie diese genau.
2. Scannen Sie den unterschriebenen Antrag und alle Dokumente. Achten Sie bitte auf eine leserliche Qualität der Scans.
3. Senden Sie die Scans an die Pass- und Legalisationsstelle.
4. Bewahren Sie den unterschriebenen Antrag und die Originaldokumente auf.
5. Die Abholung der Bescheinigung muss persönlich durch beide Verlobten erfolgen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen.
Gebühr: 34,07 Euro
Die Pass- und Legalisationsstelle kann auf arabischen Übersetzungen deutscher Dokumente, die von einem bei der Botschaft anerkannten Übersetzer angefertigt wurden, die Anerkennung des Übersetzers formell bestätigen. Diese Bescheinigung wird gelegentlich benötigt, wenn deutsche Urkunden oder Zeugnisse bei ägyptischen Behörden vorgelegt werden sollen.
Die Botschaft bestätigt damit nicht die Echtheit des übersetzten Dokuments oder die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung.
Für die Erlangung einer solchen Bescheinigung müssen die Unterlagen dem externen Dienstleister TLScontact vorgelegt werden. Dazu benötigen Sie einen Termin, den Sie nur über die Webseite von TLScontact buchen können. Hierfür registrieren Sie sich bitte auf deren Webseite für Legalisationen und Bescheinigungen.
TLScontact nimmt Ihre Dokumente an und prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Übersetzerbescheinigung vorliegen. Danach werden die Dokumente zur Botschaft zwecks Bearbeitung übersendet. Die Abholung der bescheinigten Dokumente erfolgt wieder bei TLScontact.
Von der Botschaft anerkannte Übersetzer verwenden einen Stempel, der ihre Anerkennung bestätigt. Wenn dieser Stempel einer Behörde genügt muss keine Übersetzerbescheinigung ausgestellt werden. Da deutsche Behörden diesen Stempel regelmäßig als ausreichend akzeptieren, werden keine Übersetzerbescheinigungen für deutsche Übersetzungen arabischer Dokumente ausgestellt. Die Liste der anerkannten Übersetzer der Botschaft ist auf der Webseite der Botschaft öffentlich zugänglich und kann jederzeit eingesehen werden. Im Zweifel kann auf diese Liste verwiesen werden.
Gebühr: 34,07 Euro